Einsicht in Beistandskonten nehmen

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Einsicht in Beistandskonten nehmen

Hallo, ich habe vor einiger Zeit schon mal wegen des gleichen Themas geschrieben. Am WOchenende bekamen wir Post vom Jugendamt.

Mein Mann hat vor 13 Jahren einmal keinen Unterhalt für seine damals kleinen Kinder gezahlt. Da sammelte sich eine nette Summe zusammen. Die zahlen wir seit vielen Jahren auch brav ab.
Kinder sind mittlerweile volljährig. Jetzt kam ein Brief, in dem eine extrem hohe Summe aufgeführt war, die noch offen ist. Wir forderten eine Aufstellung, wie sich diese Summen zusammensetzt.

Dort stehen Daten und Zahlen, leider fehlen viele Zahlungen unsererseits (die wir allerdings mit Kontoauszügen belegen können), so fehlen z.B. 3,5 Jahre komplett, dann wieder wird nur aufgeführt, welchen Betrag wir monatlich zur Tilgung der Schuld überweisen. Das ist das 3. Mal, dass wir solche Informationen anfordern. Beim ersten Mal "verschwanden" Unterlagen auf dem Postweg, dann hörten wir fast ein Jahr nichts mehr....WIr zahlten auch in 2008 eine Nachforderung von 880 Euro mit monatl. 80 Euro ab, auch diese sind nicht aufgeführt.

Meine Frage: Kann man eine Einsicht in die Beistandskonten verlangen? Oder muss ich mich mit den hingetippten Zahlen und Daten des Jugendamtes abfertigen lassen. Wer ist in der Beweispflicht? Mein Mann oder das Jugendamt?

Danke schon mal. ThinLizzy

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Thin Lizzy,
ich denke mal dein Mann.

LG

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"Euer Neid ist meine Anerkennung"

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#2
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi - wenn er jetzt also lt. Kontoauszug beweist, dass die geforderte Summe nicht stimmt, dann muss das Jugendamt erklären, wo das Geld geblieben ist - stimmt´s.

Aus diesem Grunde muss es doch für ihn erlaubt sein, Einsicht in die entsprechenden Konten zu bekommen? Weißt du das zufällig?
Danke

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Ja, da gehe ich mal von aus. Das Jugendamt muss ja auch Stellung beziehen, wenn das Geld ja vom Konto an die Beistandschaft gegangen ist. Zurückgebucht wurde der Betrag nicht?

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"Euer Neid ist meine Anerkennung"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Jetzt muss ich mal was anderes fragen: wenn der Vater nicht den Regelsatz zahlen kann, also das Jugendamt ihm einen Bescheid schickt, indem er meinetwegen anstatt (nur Beispiel) 240 Euro nach Düsseldorfer Tabelle nur 160 Euro pro Kind zahlen muss. Wenn dann dieser Satz aufgestockt wird, durch Sozialhilfe (die Differenz zwischen 240 und 160), geht das dann auch auf das RÜckstandskonto des Vaters?
Das ist mir jetzt gerade mal so eingefallen...das wäre aber doch ein riesengroßer Betrug, oder? Kommt seiner Pflicht nach.....Bitte, lasst es so nicht sein! :sweat:

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#5
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

erst einmal hat der Vater tatsächlich die Möglichkeit der Akteneinsich. Meit werden sich die JAs aber auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes berufen. Sicher kann man die einfach anschreiben, wieso solche hohen Summen zusammenkommen, allerdings betreiben die dann meist das Spiel weiter - vor allen Dingen, wenn man jahrelang treudoof alles gezahlt hat, was die begehren. Effektiv ist die harte Methode, man stellt schlicht alle Zahlungen ein, schreibt denen das und begründet, dass man eben aus Gründen der Quittungsverweigerung die Zahlungen halt eben mal einstellt.

Entweder, die geben euch Akteneinsicht, so wie ihr wollt - dann ist alles ok, wenn nicht, wird so lange nicht gezahlt, bis die Klagen, dann bekommt ihr nicht nur vom Gericht Akteneinsicht, sondern euer Anwalt, Beistand oder wer auch immer kann die gesamte Akte auch kopieren, die Qittungsverweigerung wird meist auch vom Gericht anerkannt, das Jugendamt zahlt euren Anwalt, ihr wisst, was falsch gelaufen ist, lasst alles neu Berechnen.

Dann zahlt ihr weiter und alle haben ihren Frieden.

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#6
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

@miknuth1
ach ja, ähnliches hatte ich mir auch schon überlegt und jetzt geht das auch, da jetzt auch die "Kleine" volljährig ist und wir den Unterhalt mittlerweile gott sei dank mit den Kids privat überweisen.
Bis zu dieser Situation wollte mein Mann den Kindern nicht noch Kummer bereiten (hatten sie schon genug).
Wirklich, das werden wir tun - danke für deine Antwort.
ThinLizzy

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#7
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

solltet ihr einen Anwalt haben, informiert den bitte auch über euer Vorhaben - nicht das der aus allen Wolken fällt, meine vorgeschlagene Art und Weise ist bei solchen Leuten immer ein bissel unorthodox, weils schneller geht und sie nchts verdienen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Einen Anwalt haben wir nicht, hatten nur einmal eine Beratung.

Wir lassen es jetzt einmal drauf ankommen.
Finanziell können wir (neue Familie mit 2 minderjährigen Kindern) keine großen Schritte machen. Die beiden "Großen" studieren bzw. machen Fachabitur - die unterstützen wir ja weiterhin, aber eben "privat"

Wir werden sehen...

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