Einsetzen der Mietstaffel

31. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Einsetzen der Mietstaffel

Hallo,
wir haben einen Mietvertrag von 2001.
Darin wurde ab 07/2006 bis 07/2010 eine jährliche Staffelerhöhung vereinbart.
2006 wurde auf Antrag die Staffelerhöhung bis auf widerruf
vom Mieter ausgesetzt.

Jetzt bekamen wir ein Schreiben vom Vermieter:

Die Mietstaffel wird ab 05/2012 wieder eingesetzt.
Die Kaltmiete wird dann um den im Mietvertag vereinbarten Betrag von 2010 erhöht.

Meine Frage:

Ich habe heute unsere Nachbarn unter uns gefragt.
Die haben die gleiche Wohnung wie wir, zahlen die gleiche Miete. Hatten auch zum gleichen Zeitpunkt die Aussetzung
der Staffelmiete beantragt.
Die Nachbarn haben aber keine Mieterhöhung bekommen!!!

Wie sollen wir uns verhalten?
Einfach zahlen, und gut ist?
Mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, und darauf ansprechen?


Bin für jeden Tipp dankbar
DANKE

RuHei

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23 Antworten
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Die Nachbarn haben aber keine Mieterhöhung bekommen!!!


Gleichbehandlung bei der Mietzahlung gibt es nicht. Was die Nachbarn zahlen oder nicht hat mit deinem Mietverhältnis nichts zu tun.

quote:
2006 wurde auf Antrag die Staffelerhöhung bis auf widerruf vom Mieter ausgesetzt.


D.h. ihr bestimmt, wieviel Miete ihr bezahlt. Habe ich das richtig verstanden?



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#2
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

D.h. ihr bestimmt, wieviel Miete ihr bezahlt. Habe ich das richtig verstanden?


Nein, natürlich nicht.

Der mietpreis wurde natürlich im Mietvertrag 2001
festgelegt.
Es geht nur um dei jährliche Staffelerhöhung ab 2006 - 2010

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
...Gleichbehandlung bei der Mietzahlung gibt es nicht. Was die Nachbarn zahlen oder nicht hat mit deinem Mietverhältnis nichts zu tun....


Ja, das mag ja rechtlich okay sein, aber moralisch?

Ob es Sinn macht, den Vermieter darauf anzusprechen?
Zumal wir Erstbezügler sind, und die Nachbarn unter uns nicht!
( ob das der Dank für die lange Miettreue ist...? )


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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Ja, das mag ja rechtlich okay sein, aber moralisch?


Moralisch, was hat die Moral mit der Vermietung einer Wohnung zu tun?

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#5
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

>Einsetzen der Mietstaffel

quote:Ja, das mag ja rechtlich okay sein, aber moralisch?

Moralisch, was hat die Moral mit der Vermietung einer Wohnung zu tun?



danke für deine antwort,
aber die hilft mir bei der beantwortung meiner eingangsfrage auch nicht wirklich weiter...

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Manchmal find ich Mieter schon sehr unverschämt.
So wie ich das verstanden habe, war ab dem Jahr 2006 eine Staffelmiete vereinbart. Auf Bitte des TE hin wurde für 6 Jahre darauf verzichtet. Sehr kulant von dem Vermieter. Dass er euch da bares Geld geschenkt hat in den 6 Jahren scheint nicht einzuleuchten. Wieviel das insgesamt gewesen ist, solltet ihr euch vielleicht mal durchrechnen und euch fragen, ob euer Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld auch so grosszügig ist.

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#7
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Die Staffelmiete wurde ja, wie mit dem Vermieter vereinbart, ausgesetzt, bis dieser sie eben verlangt. Fakt ist jedoch, dass die Staffelmiete gemäß Vertrag bis zum 07/2010 die letzte Erhöhung vorsieht. Der Vermieter kann nun nicht einfach eine auslaufene Staffelmiete wieder "einsetzen" lassen, er kann lediglich eine "normale" Mieterhöhung aussprechen, z.B. gemäß Mietspiegel (sofern dies überhaupt in Frage kommt). Ich würde mich da eindeutig auf die Vereinbarung berufen und auf Grund dessen ist der Vermieter auch nicht berechtigt, die Nachzahlung der entgangenen Miete zu fordern.

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"http://www.convenio.biz "

-- Editiert veritas45 am 31.03.2012 18:11

-- Editiert veritas45 am 31.03.2012 18:12

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#8
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@kathi2008,
ich weiß jetzt nicht, ob du mich nun direkt als unverschämten mieter meinst.
ich kann wohl noch errechnen, wieviel wir ín den jahren gespart haben.
darum geht es aber, wie du leicht lesen könntest,
nicht wirklich!

nochmal kurz:

wir ( einzige erstbezügler)sollen nun ab mai zahlen, die anderen mieter, die zu gleichen bedingungen wohnen nicht!

was tun?
zahlen ?
mit vermieter reden ?
und fragen, warum man der einziger mit der erhöhung ist?

da kommst du kathi2008 mit deinem spruch :
unverschämte mieter

gehe ich denn richtig davon aus, das du vermieter/in bist?

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
wir ( einzige erstbezügler)sollen nun ab mai zahlen, die anderen mieter, die zu gleichen bedingungen wohnen nicht!

Wie schon gesagt wurde, ist es völlig irrelevant, was von anderen Mietern verlangt wird. Wenn einem Vermieter danach ist, kann er zum gleichen Zeitpunkt völlig identische Wohnungen zu völlig unterschiedlichen Preisen vermieten. Geht das nicht in den Kopf?
Und was fängst du mit Moral an? Findest du es moralisch ok jetzt rumzuzicken, obwohl dir der Vermieter irgendwas um die 3000 € geschenkt hat?
Und was soll das mit dem Erstbezug? Völlig belanglos.
Und ja ich bin Vermieterin, was aber nicht heisst, dass ich mich nicht auch auf Mieterseite stelle, wenn diese im Recht sind.
Kenn mich mit Staffelmiete nicht aus, daher weiss ich nicht welche Folgen es hat, wenn man die Staffelmiete aussetzt. Ganz sicher darf der Vermieter jetzt aber eines: die Miete um 20% erhöhen.... hinterletztes Dorf vielleicht mal ausgeschlossen.

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#11
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

zitat:
Und was fängst du mit Moral an? Findest du es moralisch ok jetzt rumzuzicken, obwohl dir der Vermieter irgendwas um die 3000 € geschenkt hat?


kathi2008,
tut mir leid, aber du fängst langsam an, mich zu langweilen!
wenn du meinst, ich zicke rum, dann kann ich dazu nur sagen.
lieber rumzicken, als hier andere beleidigen!
und mit den 3000€:
hast du da in deine glaskugel geschaut, oder wie kommst du auf 3000€

kurzum:

ich werde auf deine blöden, und vor allen am thema vorbeigehenden sprüche nicht mehr antworten.

wünsche dir alles gute!

ruhei

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#12
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

...Es ist schlicht und ergreifend wie Kathi sagt, und zwar jedes einzelne ihrer Postings. Der Vermieter wird es sich bei solchen Reaktionen wohl ganz genau überlegen, ob er nochmal so kulant ist, auf Staffeln zu verzichten. ...


sonne12367,

du hast anscheinend meine anfrage überhaupt nicht gelesen.
anders kann ich es mir nicht erklären.
erklär mir doch mal, welche vermieterreaktion du meinst?



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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
und mit den 3000€:
hast du da in deine glaskugel geschaut, oder wie kommst du auf 3000€

Schon mal was von der Erfindung des Taschenrechners gehört?

quote:
erklär mir doch mal, welche vermieterreaktion du meinst?


Vielleicht die, dass Geldgeschenke an Mieter in Zukunft ausbleiben, da Mieter offenbar nicht rechnen können und lieber an Glaskugeln glauben?

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#14
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Um mal wieder ein wenig Sinn in diesen Thread zu bringen und die Kindergartenparty somit aufzulösen (mal sehen, wer sich angesprochen fühlt), probiere ich mich mal an der Beantwortung der Fragen.

Dem Einsetzen der Mietstaffel ab 05/2012 widersprecht ihr ausdrücklich, da es dafür keine Vereinbarung gibt. Der Vermieter kann nicht einfach so eine "neue" Staffelmiete aus dem Ärmel schütteln.

Dass eure Nachbarn (mit dem gleichen Wohnungsschnitt) kein derartiges Schreiben bekommen haben, ist für euch natürlich ärgerlich, daran könnt ihr aber nichts ändern und das ist auch nicht eure Sache. Es handelt sich bisher ja auch nicht direkt um eine Mieterhöhung, die euch zugeschickt wurde. Es ist dem Vermieter überlassen, welchen Mietern er welche Schreiben oder Mieterhöhungen (oder was auch immer) zusendet oder nicht.

Ihr zahlt vorerst gar nichts, da es aktuell keine Staffelmietvereinbarung gibt. Entweder der Vermieter schickt euch eine separate Mieterhöhung aufgrund vergleichbarer Miethöhen oder gemäß Mietspiegel oder eben nicht.



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"http://www.convenio.biz "

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

@veritas

quote:
Der Vermieter kann nicht einfach so eine "neue" Staffelmiete aus dem Ärmel schütteln.

Denk ich auch,dass das nicht geht.

quote:
Ihr zahlt vorerst gar nichts, da es aktuell keine Staffelmietvereinbarung gibt. Entweder der Vermieter schickt euch eine separate Mieterhöhung aufgrund vergleichbarer Miethöhen oder gemäß Mietspiegel oder eben nicht.

Guter Tip.... is ja auch viel besser eine 20%ige Mieterhöhung zu riskieren, als 12€ pro Monat mehr zu zahlen.
Bisschen gesunden Menschenverstand sollte man schon walten lassen wenn man vermeintlich gute tips gibt.


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#16
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Wer sagt, dass überhaupt eine 20-prozentige Mieterhöhung gerechtfertigt wäre?

Natürlich könnte man mit dem Vermieter auch eine weitere Staffelmiete vereinbaren, aber diese bringen einem Mieter in der Regel rein gar nichts. Eine 20% Erhöhung ist nur einmal innerhalb von drei Jahren möglich - damit würde man meiner Meinung nach also besser fahren (habe das jetzt nicht nachgerechnet).

Ich frage mich bei einigen Leuten echt, wieso diese überhaupt hier im Forum antworten. Wenn ihr schlechte Laune habt oder sonst Probleme in eurem Leben, dann lasst dies doch bitte an anderen Orten aus. Hier geht es darum, Fragenden mit Hilfestellungen und freundlichen Hinweisen weiterzuhelfen und nicht darum, stets andere anzupampen.

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-- Editiert veritas45 am 01.04.2012 00:05

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#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
damit würde man meiner Meinung nach also besser fahren (habe das jetzt nicht nachgerechnet).

Natürlich darf man ne Meinung haben, auch ohne nachzudenken (oder in dem Fall nachzurechnen). Ich persönlich wünsche mir bei Menschen von denen ich mir Rat erhoffe eher das sie erst nachdenken/nachrechnen und sich dann eine Meinung bilden.

quote:
Ich frage mich bei einigen Leuten echt, wieso diese überhaupt hier im Forum antworten. Wenn ihr schlechte Laune habt oder sonst Probleme in eurem Leben, dann lasst dies doch bitte an anderen Orten aus. Hier geht es darum, Fragenden mit Hilfestellungen und freundlichen Hinweisen weiterzuhelfen und nicht darum, stets andere anzupampen.

Und ich frage mich bei manchen Leuten, wie man völlig ohne schlechte Laune oder Probleme im Leben hier gewissenlos falsche Ratschläge geben kann
.... und die Rechenaufgabe hier ist nun wirklich nicht schwierig


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#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wer sagt, dass überhaupt eine 20-prozentige Mieterhöhung gerechtfertigt wäre?

Niemand, aber wenn man vom Bundesdurchschnitt ausgeht, den man hier nur ansetzen kann, dann sind 20% in 10 Jahren mehr als angemessen.
Klar, wenn die TE natürlich aus irgendeinem, nur noch von einigen H4 empfangenden Braunhemden besetztem Gebiet postet, dann sieht die Mietpreisentwicklung wahrscheinlich anders aus.
Nein, auch diese Äusserung stellt keine Frustration meinerseits dar, sondern leider die traurigen Tatsachen.

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#20
 Von 
RuHei
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,
heute ist ja 1. April, und ich möchte mich abschließend
noch kurz bei veritas45 bedanken!
Leider wurde meine Frage hier nicht wirklich vestanden.
Ja, sie wurde nur aufgebläht und verfälscht.
Ich habe jetzt keine Lust mehr, hier ausschweifende Beiträge über Mieterhöhung, und dubiose Rechenaufgaben zu debatieren.

Ich bedanke mich noch artig, und verabschiede mich!
Der MOD kann diesen Threat wegen mir schließen!

Zum Schluß:
Die Frage lautete kurzgefaßt:

Die Miete wird nur für einen Mieter erhöht.
Alle anderen Mieter bekommen bei gleichen Bedingungen keine Mieterhöhung.

Macht es Sinn mit dem Vermieter darüber zu reden?

Allen weiterhin gute Unterhaltung bei der Märchenstunde
von Kathi2008

und noch einen schönen ruhigen 1. April

RuHei

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Die Miete wird nur für einen Mieter erhöht.
Alle anderen Mieter bekommen bei gleichen Bedingungen keine Mieterhöhung.


Da du nicht verstehen willst/kannst. Es ist dem Vermieter überlassen, wen er in den Genuss der Mieterhöhung kommen lässt und wen nicht. Ist das so schwer zu verstehen?

Und deine Geschichte mit der Staffelmiete bleibt so lange ungeklärt, bis der exakte Wortlaut aus dem Vertrag vorliegt. Was du bisher hier vorgelegt hast, kann man in der Pfeife rauchen.

quote:
Macht es Sinn mit dem Vermieter darüber zu reden?


Wenn du mit ihm so redest, wie du hier postest, sicherlich nicht!

quote:
Leider wurde meine Frage hier nicht wirklich vestanden.


Aufgemerkt! Dann liegt das an dir, weil du nicht in der Lage bist, Sachverhalte verständlich zu schildern. Wenn jemand flüstert oder sehr leise und undeutlich spricht, dann liegt es doch an ihm und nicht an den Zuhörern, wenn er nicht verstanden wird.

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0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
... Und wie schon die anderen schreiben: Solange du nicht mit Fakten rüberkommst, d.h. mit konkreten Zahlen und Wortlauten, auch hinsichtlich der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Aussetzung der Staffel, kann man halt nur aus der Glaskugel raten.

von sonne12367 am 01.04.2012 09:55


Das ist zweifellos richtig. Trotzdem muss man hier mal feststellen, dass niemand sich Gedanken über den Inhalt einer Staffelmietvereinbarung, also den ursprünglichen Vertragsinhalt, gemacht hat.
Mit einer Staffelmietvereinbarung wird für irgendwelche zukünftigen Zeiträume eine Miethöhe schon beim Abschluss der Vereinbarung festgelegt.
Man muss also zunächst einmal davon ausgehen, dass die Miethöhe aus der Staffelmietvereinbarung auch dann gilt, wenn der Vermieter vorher auf die Anwendung der Staffeln - widerruflich - verzichtet hat.

Es handelt sich dabei nicht um eine Mieterhöhung, sondern um die Erfüllung des bestehenden Vertrags. Die jeweilige Miethöhe für einen beliebigen Zeitpunkt ist bereits vereinbart.

Die Alternative wäre, dass die Parteien die Staffelvereinbarung aufgehoben hätten. Da der TE aber von "Aussetzung" einzelner Staffeln und einseitigem Widerruf der Aussetzung durch den Vermieter spricht, scheint mir diese - im Grundsatz durchaus denkbare - Variante recht unwahrscheinlich und man wird wohl vom weiteren Bestand der Staffelmietvereinbarung ausgehen könnnen.

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-- Editiert RMHV am 01.04.2012 10:31

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