Einschulung über Zweitwohnsitz

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
lefti33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschulung über Zweitwohnsitz

Hallo
Hoffe ich finde hier Hilfe. Wir wohnen in Bayern und sind vor kurzem in ein kleines Nest umgezogen. Unser Ältester Sohn geht nach wie vor in unserem alten Wohnort der 7km entfernt liegt zur Schule. Meine Frau arbeitet halbtags und die Schule ist 100m von Ihrem Elternhaus entfernt. Unser 2. Sohn geht in diesem Ort auch in den Kindergarten und soll ab September in die Schule. Jetzt läuft die nette Rektorin in unserer neuen Gemeinde geradezu sturm das unser Sohn bei Ihr in die Schule muß und wenn dann funktioniert das nur über Gastschulantrag. So weit möchten wir es aber gar nicht erst kommen lassen und würden es gerne über einen Zweitwohnsitz regeln. Wo muß dieser Zweitwohnsitz dann sein und muß man den evtl. begründen? Und kann unser Sohn dann ohne Probleme in unser ehemaligen Gemeinde in die Schule?
Wäre hier für jeden Rat dankbar.
Vielen Dank und noch einen schönen Abend
Gruß
Lefti

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Je nach Bundesland gibt es für Grundschulen noch Schulbezirke, also keine freie Wahl der Schule. Die Rektorin hat wohl Recht.
Ob die Schule auch am Zweitwohnsitz besucht werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Evtl. gibt das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes etwas her.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

melde dein kind bei familie im wohnort mit erstem wohnsitz an..dann kann die gemeinde nix machen..und ihr habt erstmal zeit zu überlegen

3x Hilfreiche Antwort

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