Einschreiben - Rücksendung wegen fehlenden Mittelnamens

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nehle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschreiben - Rücksendung wegen fehlenden Mittelnamens

Hallo,

ich weiß nicht, ob dieses Thema wirklich unter das Datenschutzrecht fällt, aber mir wurde der Datenschutz als Begründung für das Vorgehen der Postangestellten genannt....

Wir haben hier eine Postfiliale die grundsätzlich keine Einschreiben aushändigt, wenn der Mittelname zwar auf dem Personalausweis, aber nicht auf dem Einschreiben steht (Nur Vorname und Nachname). Sie schicken dann grundsätzlich die Sendung zurück und verweigern sie auszuhändigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich persönlich hingehe und betroffen bin oder - wie es mir heute passiert ist - mit einer handgeschriebenen Bevollmächtigung+Ausweiskopie.

Ich habe zwei Fragen dazu:

Ist dieses Vorgehen rechtens? Wenn ja, basierend auf welcher Grundlage? Bei der Auskunft der Post hat man mir mitgeteilt, dass sie die Begründung "fehlender Mittelname" selbst für fragwürdig halten, es im Grunde aber darum gar nicht geht, sondern darum, das auf der gelben Benachrichtigungskarte die Vollmacht nicht ausgefüllt wurde, sondern als extra Zettel mitgebracht wurde. (Wenn das wahr ist, habe ich also immer verloren, wenn ich länger wie 7 Tage weg bin und die Benachrichtigungskarte nicht ausfüllen kann? Weil eine Vollmacht nicht akzeptiert wird?)

Der Herr am Telefon hat sich dann auf die AGB bezogen und gemeint es würde dort zu finden sein. Leider scheine ich nicht die richtigen AGB zu finden, denn ich kann dazu nicht wirklich etwas finden. Ich bezweifel aber auch ehrlich gesagt, das dort zu finden ist "Aushändigung darf nur erfolgen wenn die gelbe Karte ausgefüllt würde" sondern eher "Aushändigung bei einer unterschrieben Vollmacht" oder sowas...

In erster Linie interessiert mich aber erstmal die Grundlage, mit der die Post das Recht hat, so vorzugehen. Vielleicht könnte mir da jemand weiterhelfen, damit ich gegebenfalls eine Beschwerde weiterleiten kann. Wir haben das Problem nur in einer Filiale hier in Hamburg mit zwei Postangestellten und mehreren betroffenen (Nachbarn, Freunde ect.)

LG
Nehle

[Edit]:
Nach einem weiteren Gespräch mit dem Kundenservice und einer anderen Person am Telefon, heißt es auf einmal: "Eine Grundlage gibt es da eigentlich gar nicht, aber jede Filiale hätte ihr Hausrecht und kann das so durchsetzen." Wird ja immer besser.... imaginäre Hausrechte also....



-- Editier von Nehle am 19.06.2017 13:54

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Nehle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht aber nicht um die Vollmacht. Selbst wenn du selbst hingehen würdest, händigen sie es dir nicht aus, weil der Mittelname nicht drauf steht. Das war nur ein Zusatz der mich interessiert hat.

Und sorry, es kann mir keiner erzählen, das ich ein Unternehmen aufziehen kann, Post anderer Leute befördere und dann nach eigenem ermessen entscheide wie ich damit verfahre. Wir leben in einem Rechtsstaat...

Wenn es eine gesetzliche Regelung a la "Sendungen dürfen nur bei vollständigem Namen herausgegeben werden" oder ähnliches sag ich doch gar nichts. Aber das man machen kann, was man möchte, ohne irgenwelche Rahmenbedingungen glaube ich nicht, sorry.

[Edit]: Und nur mal so nebenbei, hast du jemals ein Paket bekommen bei dem - gerade ausländische Versender - deinen Mittelnamen mit angeben? Ich nicht... Klar kann man darauf in Zukunft hinweisen, aber alles nur wegen einer Filiale die sich auf ihr Hausrecht beruft? Wunderbar~ Sei froh das du die Probleme nicht zu haben scheinst.

-- Editiert von Nehle am 19.06.2017 14:28

-- Editiert von Nehle am 19.06.2017 14:28

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist dieses Vorgehen rechtens?


Nein, da auch niemand verpflichtet ist, im Rechtsverkehr seinen Mittelnamen zu führen. Meinen Mittelnamen führe ich im Rechtsverkehr z.B. gar nicht und trage ihn auch nie in Verträge ein. Vertragspartner können meinen Mittelnamen daher auch nicht kennen. Ich bekommen daher auch (fast) nie Post, auf dem mein Mittelname erwähnt ist.

In so einem Fall hätte ich dann je nach Inhalt des Einschreibens entweder ein großes Problem oder wäre fein raus, wenn die Post sich jedesmal weigern würde, mir das Einschreiben zuzustellen. Tatsächlich ist mir das aber noch nie passiert.

Und dass so etwas in den AGB der Post steht, glaube ich nicht. Und wenn es zu meiner Überraschung doch irgendwo in den AGB steht, dann würde ich das als unwirksam einstufen.

Auch für den Spezialfall "Einschreiben eigenhändig" konnte ich keine derartige Reglungen finden. So ein Einschreiben darf aber nur an den Empfänger oder einen besonders Bevollmächtigten zugestellt werden. Ob die Post sich dann Sorgen machen muss, dass es wegen Namensgleichheit unter gleicher Anschrift ohne Kontrolle des Mittelnamens zu Fehlzustellungen kommen kann, kann ich nicht sagen. Für andere Formen des Einschreibens gilt das Problem jedenfalls nicht, da es auch an Haushaltsangehörige zugestellt werden darf.

Da ich selbst noch nie ein "Einschreiben eigenhändig" bekommen habe, kann ich nicht beurteilen, ob die Post beim Fehlen des Mittelnamens Probleme macht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Nehle):
imaginäre Hausrechte also...
Ich lade zur Grillparty bei Nehle ein... Heute 19:00 Uhr - Grill stelle ich, Würstchen muss sich jeder selbst mitnhemen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da ich selbst noch nie ein "Einschreiben eigenhändig" bekommen habe, kann ich nicht beurteilen, ob die Post beim Fehlen des Mittelnamens Probleme macht.

Kommt ganz auf denjenigen an, der Dir das aushändigen soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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