Einsatzort / Versetzung

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Einsatzort / Versetzung

folgender theoretischer Fall:

Unternehmen U mit Hauptsitz in einer deutschen Großstadt beabsichtigt den Aufbau/Erweiterung einer Geschäftsstellenstruktur für mehr Kundennähe, u.a. weitere Geschäftsstellen am Rande der Großstadt.

Kaufmännischer Angestellter A ist langjährig bei U am Hauptsitz angestellt. Laut Arbeitsvertrag ist Beschäftigungsort der Hauptsitz.

Zum Aufbau einer der Geschäftsstellen soll nun A in diese Geschäftsstelle wechseln. Kann U den Wechsel von A verlangen?

Für A bedeutet ein Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens erheblichen Mehraufwand:
- Verlängerung des täglichen Arbeitsweges mit ÖPNV von 2 auf 3 Stunden
- keine Möglichkeit mehr, bei Bedarf eigene Kinder aus der Betreuung abzuholen, Ehepartner von A ist selbst fast voll berufstätig, ein gelegentliches Abholen ist daher erforderlich.
- finanzieller Mehraufwand durch zusätzliche Betreuungskosten (Babysitter)



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"lg.
R.M. "

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn die Firmenzentrale als konkreter Arbeitsort im AV festgehalten ist, dann kann der AG nur über eine Änderungskündigung einen neuen Arbeitsort zuweisen. Auf die Änderungskündigung kann man dann entsprechend reagieren, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es sei denn der Arbeitsvertrag enthält noch zusätzlich eine Versetzungsklausel. Ist das der Fall?

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Nehmen wir mal an, der AV enthält keine weiter Versetzungsklausel.

Nehmen wir alternativ an, der AV enthält eine Option auf einen Einsatzort in einer Stadt etwa 50 km vom Firmensitz entfernt. Sinngemäß: " der AN hat sich bereit erklärt, nach der Einarbeitungszeit in der Geschäftsstelle in ... eingesetzt zu werden."
Wie ist das "nach der Einarbeitungszeit" bei einem seit 10 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnis zu bewerten?

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"lg.
R.M. "

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