Einmalzahlung

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)
Einmalzahlung

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich hätte da mal eine Frage.

Ich bekomme eine unbefristete EM-Rente
und habe für 2011 noch eine Einmalzahlung
erhalten. Da hat man mir einen vier-
stelligen Betrag an Lohnsteuer abgezogen.

Mein Mann und ich zahlen zur Zeit keine
Steuern, da wir beide Rentner sind.

Würde es sich lohnen diese als Lohnsteuer-
ausgleich für 2011 geltend zu machen?


Liebe Grüsse
Emma10



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Würde es sich lohnen diese als Lohnsteuer-
ausgleich für 2011 geltend zu machen?


Ihr seid sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ob sich dabei eine Erstattung oder sogar eine Nachzahlung ergibt, kann man mit den wenigen Angeban nicht beurteilen.

Renten sind entgegen Deiner Auffassung nicht steuerfrei. Es gibt zwar hohe Freibeträge, aber spätestens, wenn weitere Einkünfte hinzukommen, fallen auf Renten auch tatsächlich Steuern an.

Da inzwischen sowohl die Höhe der Renten als auch das Einkommen auf Steuerkarte automatisch dem Finanzamt gemeldet werden, ist zu erwarten, dass das Finanzamt die Abgabepflicht bemerkt.

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#2
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
erst mal Danke für die schnelle Antwort.

Wir haben im Jahr 2010 vom Finanzamt schriftlich
bekommen, daß wir künftig keine Erklärung mehr
abzugeben brauchen. Es wäre ja auch nur für dieses
eine Mal und die Steuerschuld für die Einmal-
zahlung wurde ja auch an das Finanzamt überwiesen.

Noch eine Idee hierzu?

Gruß
Emma10

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Es gibt zwar hohe Freibeträge
Damit das nicht falsch verstanden wird, die Freibeträge sind eigentlich die Gleichen wie für Nicht-Rentner (eben der Grundfreibetrag). Da die Renten aber grob nur etwas mehr als zur Hälfte steuerpflichtig sind (aktuell sind wir - glaube ich - bei 60% oder 62% für Neurentner), kommt vielfach keine Steuerbelastung heraus. Wie von hh schon gesagt, kann sich das aber durch zusätzliche Einkünfte schnell ändern.

quote:
daß wir künftig keine Erklärung mehr
abzugeben brauchen.
Das ist aber nur ein Hinweis, und der gilt auch nur, solange sich nichts an den Einkünften ändert. Grundsätzlich ist jeder Erklärungspflichtig, wenn entsprechende Einkünfte vorliegen.

quote:
Noch eine Idee hierzu?
Teile des Einkommens von 2011 in das nächste Jahr schieben. Das geht, wenn man Kapitalvermögen in gewisser Höhe hat (Stückzinstrick, google ggf. mal danach).

Und noch etwas: Würde eigentlich für die Einmalzahlung die Fünftelungsregelung angewandt? Was war denn die Grundlage für die Zahlung?

MfG Stefan


-- Editiert am 02.07.2011 23:19

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#4
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Stefan,

danke für die Infos. Grundsätzlich ändert sich
künftig nichts an unseren Einkünften.

Kapitalvermögen haben wir auch nicht.

Bei der Einmalzahlung handelt es sich um eine
Urlaubsabgeltung, da das Arbeitsverhältnis
beendet ist.

Gruß
Emma10



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Emma10,

quote:
Grundsätzlich ändert sich
künftig nichts an unseren Einkünften.
Ja, klar, aber 2011 hat sich nun mal etwas geändert, also besteht wohl wieder Erklärungspflicht.
Wenn sich in Zukunft wieder alles im normalen Rahmen bewegt, müsst ihr dann auch keine Erklärung mehr abgeben. Eine Aufforderung des Finanzamtes könnte kommen, der kann man aber leicht widersprechen, indem man die Höhe der Rente bekannt gibt und darauf hinweist, dass es die einzigen Erträge sind.

quote:
Kapitalvermögen haben wir auch nicht.
Dann klappt das mit dem Verschieben leider nicht. :(

quote:
Bei der Einmalzahlung handelt es sich um eine
Urlaubsabgeltung, da das Arbeitsverhältnis
beendet ist.
OK, das ist dann imho auch keine richtige Einmalzahlung, sondern der Rest des regelmäßigen Lohns (ich war hingegen von einer Abfindung, Altersprämie o.ä. ausgegangen).
Für solche normalen Lohnzahlungen gilt meines Wissens nach leider nicht die Fünftelungsregelung, selbst wenn der Urlaub aus den Vorjahren stammen würde.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Mühe und Infos.

Gruß
Emma10


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