Hallo liebe Community,
mache gerade meine erste Einkommensteuererklärung für mich und meine Frau (als Zusammenveranlagung). Sie ist Beamte, ich Angestellter. Mein Bruttoarbeitslohn für 2015 war ~16.350€, ihrer ~41.280€. Zusätzlich hatte ich im Jahr 2015 einen einmaligen Nebenverdienst: eine Firma hat mich gebeten einen wissenschaftlichen Text zu verfassen und hat mir (auf Rechnung) dafür 1.200€ bezahlt.
Ich habe nun leider absolut keine Ahnung wie ich diese 1.200€ zu versteuern habe. Ein Gewerbe dafür anzumelden scheint mir ziemlich übertrieben, da es sich um einen einmaligen Verdienst handelt und meiner Meinung nach die ausgeübte Tätigkeit eh unter die freiberufliche Tätigkeiten fallen sollte.
Schon mal vielen Dank für jegliche Hilfe!
Einmaliger Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit - wie versteuern?
23. Mai 2016
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Frage vom 23. Mai 2016 | 21:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmaliger Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit - wie versteuern?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2016 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Dafür ist die Anlage S auszufüllen. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
#2
Antwort vom 24. Mai 2016 | 10:36
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Wenn es wirklich ein einmaliger Vorgang ist und auch keine Wiederholungsabsicht besteht, handelt es sich weder um gewerbliche, noch um selbständige Einkünfte im Sinne §§15
, 18 EStG
sondern um sonstige Einkünfte im Sinne §22 Nr.3 EStG
.
Hierfür wäre weder eine Gewerbeanmeldung, noch eine Meldung nach §138 Abs.1 Satz 3 AO
notwendig.
Die Einkünfte sind dann in Anlage SO, Zeile 8 - 12 anzugeben.
taxpert
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