Einmaliger Nebenverdienst

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flönzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmaliger Nebenverdienst

Hallo,

ich arbeite als Angesteller Videoredakteur, haben nun ein Angebot erhalten einmalig Freiberuflich 1400 € (netto) + Fahrtkosten (höhe noch nicht bekannt) für eine 1-Wöchige Videoproduktion zu erhalten. Nun habe ich dazu ein paar Fragen und hoffe die kann mir hier jemand beantworten.

1. Die 1400 € müssen ja Versteuert werden, da ich bisher keine Steuererklärung gemacht habe da ich in Meinem Job bisher noch nicht genug verdient habe/verdiene das ich Steuern zahle sondern nur Pflichtversicherung. Wie zahle ich die Steuern dann?
(1.1 Muss ich dann mit einer Steuererklärung anfangen?)

2. Wie Stelle ich den Kunden die Rechnung aus Netto oder Brutto?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

zu 1. Eine Steuererklärung ist dann Pflicht. Zu den "normalen" Vordrucken kommt dann noch die Anlage S und eine EÜR dabei.
zu 2. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Die Kleinunternehmerregelung wäre nach dem geschilderten Sachverhalt in Ihrem Fall anwendbar (Umsatz im Vorjahr <= 17.500 EUR).

Ob sie für Sie günstiger ist, kann man so pauschal nicht beantworten. Das hängt davon ab, ob Sie gezahlte USt für empfangene Leistungen als Vorsteuer abziehen können und ob Ihr Kunde Unternehmer ist, der aus Ihrer Rechnung einen Vorsteuerabzug geltend machen könnte.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie zahle ich die Steuern dann? Nach erfolgter Steuererklärung, in Antwort 1 sehr schön erklärt, überweisen Sie die festgesetzte Steuer plus Soli plus ggf. Kirchensteuer ans Finanzamt. Übrigens verlängert sich ab 2018 die Frist für Pflichtsteuererklärungen - sie muß bis Ende Juli 2018 beim Finanzamt sein.
Wie Stelle ich den Kunden die Rechnung aus Netto oder Brutto? Nun, Sie müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, wie schon erwähnt. Tun Sie es doch, fällt die Rechnung dann halt 266 Euro höher aus - das wird Ihr Auftraggeber evtl. nicht so toll finden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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