Hallo,
folgende theoretische Situation:
Lastschriftzahlung einer Ware im Wert von ca. 25,-
Diese Lastschrift wurde 6 Tage ( 5Werktage, 1 Feiertag) nach Kauf erst durchgeführt, konnte aber nicht ausgeführt werden.
Die Lastschrift wurde dann einige Tage später erneut erfolgreich ausgeführt, jedoch mit 14,85€ zusätzlicher Gebühr, also nun knapp 40,- als Gesamtbetrag. Die Gebühr wurde aber nicht von der Bank erhoben sondern vom Lastschrifteinreicher.
Ist diese Summe als Rücklastschrift Gebühr hinzunehmen oder ist das überhöht?
Welche Möglichkeiten habe ich denn, falls diese Zusatzgebühr überhöht ist?
Freue mich über hilfreiche Tipps und Beiträge.
Einmalige Rücklastschrift Gebühren 14,85€
19. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 19. Dezember 2015 | 15:35
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 7x hilfreich)
Einmalige Rücklastschrift Gebühren 14,85€
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Dezember 2015 | 19:03
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Es gibt Gerichte, die urteilen, dass gegenüber Verbrauchern nicht mehr als 3,65€ erlaubt sind.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.002
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
11 Antworten