Einloggen in offenes WLAN erlaubt

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Urteil: Schwarzsurfen legal

„Schwarzsurfen" ist erlaubt. Wer sich in ein offenes WLAN einwählt und darüber im Internet surft, macht sich nicht strafbar. Einwählen in ein fremdes Funknetzwerk ohne Passwort - die Staatsanwaltschaft sah darin ein unrechtmäßiges Sparen der Internetkosten und erhob Klage. Erfolglos! Es liege weder eine Erschleichung von Leistungen noch Computerbetrug vor, so das Landgericht Wuppertal. Der Surfer verstößt auch nicht gegen den Datenschutz.

Auswirkungen für Verbraucher: Wer ein unverschlüsseltes WLAN in der Nähe hat, kann sich darüber mit dem Internet verbinden. Doch Vorsicht: Dies gilt nur für die legale Internetnutzung. Wer z.B. urheberrechtlich geschützte Lieder illegal herunterlädt, macht sich strafbar und schadenersatzpflichtig.(Az. : 25 Qs 177/10)

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