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Kinderpornografie im Internet

AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Internetrecht | 90411 Aufrufe
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Internet, Kinderpornografie, BKA

Einleitung

Kinderpornografie existiert nicht erst, seit es das Internet gibt. Diese Art des sexuellen Kindesmissbrauchs besteht schon seit langer Zeit, das Internet ist nur eine von vielen Möglichkeiten, an einschlägiges Material zu kommen. Allerdings bietet es für fast jeden einen einfachen Zugang. Deswegen hat die Polizei in letzter Zeit ihre Anstrengung verstärkt, was das Aufspüren und die Ahndung von Erwerb und Verbreitung kinderpornografischer Dateien im Internet angeht. Das Bundeskriminalamt (BKA) konnte schon zur Aufklärung einiger nationaler und internationaler Straftaten beitragen. Was genau getan wird, wie man selbst helfen kann und ab wann man sich strafbar macht - dazu mehr auf den folgenden Seiten.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Einleitung
Seite 2: Was ist strafbar?
Seite 3: Was kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie im Netz entdecke?
Seite 4: Was tut das BKA?

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