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Einleitung - 1/2
hed vom 8.2.2001   7492 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht - Worum es geht

Lästige Behördengänge, aufwendige bürokratische Verfahren, selbstherrliche Beamte - diese oder ähnliche Assoziationen fallen vielen spontan ein, wenn sie mit der Verwaltung zu tun haben. Und mit der Verwaltung hat man häufig zu tun, sei es, dass man sich bei der Kreisverwaltung um die Zulassung zur Fahrprüfung bemüht oder das Einwohnermeldeamt aufsucht, um sich anzumelden oder seinen Reisepass zu verlängern. Doch unser Kontakt mit dem Verwaltungsrecht erschöpft sich nicht in den Fällen, in denen wir die Verwaltungstätigkeit hautnah in der Amtsstube erleben. Verwaltungsrecht begegnet uns vielmehr im Alltagsleben auf Schritt und Tritt, viel häufiger, als dem einen oder anderen bewusst sein mag. Wenn Sie sich bspw. über ein Parkverbotsschild ärgern, das in Ihrer Straße aufgestellt wurde, der Bademeister des städtischen Schwimmbades von Ihnen verlangt, eine Badekappe aufzusetzen oder Ihr PKW abgeschleppt wird, so hat dies immer etwas mit Verwaltungsrecht zu tun.




Was ist nun also alles vom Verwaltungsrecht umfasst? Wie ist die Verwaltung aufgebaut? Wie läuft ein Verwaltungsverfahren überhaupt ab? Und vor allem: Was kann ich tun, wenn ich mit einer bestimmten Maßnahme der Behörde nicht einverstanden bin und an wen muss ich mich wenden? Um Ihnen das Verwaltungsrecht ein wenig näher zu bringen, wollen wir auf diese und andere Fragen im Folgenden eingehen.

Ob die eingangs genannten Einschätzungen über Beamte und deren Verhaltensweisen dabei berechtigt sind, ist sicherlich vom Einzelfall abhängig und soll an dieser Stelle dahingestellt bleiben. Nur soviel: Wer einmal in der Verwaltung tätig war und das Verwaltungsverfahren in der Praxis beobachtet hat, bemerkt bald, dass ein streng formalisiertes Verfahren bspw. einfach notwendig ist, um öffentlichen und privaten Interessen gleichermaßen Geltung zu verschaffen. Zudem sind die überlangen Verfahrensdauern in der Regel nicht in einem behördlichen Unwillen begründet, sondern haben ihre Ursache vielmehr in personellen und sachlichen Hindernissen.

Auf jeden Fall sollte Ihnen aber die Disziplin des Beamtendreikampfs ein Begriff sein, die geht nämlich so:
Knicken, lochen, abheften. ;-)

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