Einleiten eines Verfahrens gegen den Staatsanwalt und die Polizei

23. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)
Einleiten eines Verfahrens gegen den Staatsanwalt und die Polizei

Wie kann man erreichen, daß gegen einen Staatsanwalt und die Polizei, die nachweislich vor und innerhalb eines Prozesses Unrecht getan haben, ein Verfahren eingeleitet wird? Von allen Seiten höre ich stets unterschiedliche, meist aber negative Antworten.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Über eine Strafanzeige und falls keine Anklage erfolgt, über ein Klageerzwingungsverfahren. Solche Sachen läßt man aber einen Anwalt prüfen und machen.

Joh. 19, 22

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#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Agnes!

Nicht unterzukriegen, sehr schön!
Die Frage ist in der Tat knifflig. Da könnte man auf so Schlagwörter wie Falschaussage kommen etc. , aber schwer durchzusetzen. Was genau haben sie getan? Was ist schon Unrecht? Wenn die Leute bei ihren Aussagen nämlich tatsächlich geglaubt haben, so war es, dann haben sie auch nicht falsch ausgesagt.
Wenn sich die Beamten bewusst vor entlastenden Anhaltspunkten verschlossen haben, käme vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht, aber auch sehr wacklig...

Was haben die lustigen Staatsdiener denn genau gemacht?

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#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

übrigens...

wegen der Berichterstattung von akte könnte man Beschwerde beim Presserat einlegen, denke ich. Schau mal unter www.presserat.de, da gibt es den Verhaltenskodex der Presse und zu treffende Gegenmaßnahmen.

Ciao Hank

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hank!

In diesem Verfahren steckt der Wurm drin: zunächst hat die StA einen enormen Aktenberg zurückbehalten. Dabei gingen 10 Prozesstage drauf. Danach kehrte wieder Ruhe ein und wir konnten die eigentliche Verhandlung fortsetzen. Allerdings ließ die zweite Katastrophe nicht lange auf sich warten:

letzte Woche erfuhr ich, daß der vorsitzende Richter so schwer erkrankt ist, daß er nicht mehr zurückkommen wird. Der Prozess wird ausgesetzt und nächstes Jahr wieder ganz neu begonnen. Ist das nicht ein " Hammer "? Wenn ich schon mal Angeklagter bin!!!!

Es ist nur die Frage, ob bei der Mediengeschichte nicht die Verjährung greift und wir nichts mehr gegen diese Herren unternehmen können. Denn bevor der Freihspruch nicht da ist, dürfen wir nichts unternehmen.
Vielleicht weißt u einen Rat.

Liebe Grüße

A.N.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nico
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Agnes,
ich verfolge nun auch schon einige Zeit deine Sache und denke mir gerade - wenn das alles so stimmt, warum dann nicht mal den Spieß umdrehen. Versuch doch mal diese Geschichte den öffentlich rechtlichen anzudrehen. Sendungen wie z.B. Monitor hätten ja evtl. Interesse. Zumindest würde Dich das nichts kosten und wie Du es ja erleben musstest wird die Justiz bei Medienberichten plötzlich ganz schnell...!
Viel Glück,

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Nico,

ich danke Dir für Deinen Vorschlag. Das wäre eine Alternative. Es ist nur so, daß ich Angst habe, daß ich nach Prozessende keine Möglichkeit mehr habe, gerichtliche Schritte gegen den Sender einzuleiten. Denn nur bei einem Freihspruch werden wir gegen diese Leute vorgehen können.
Leider ist es tatsächlich unmöglich, eine neue Besetzung des Gerichts in kürzester Zeit zu bekommen, d.h. wir müssen bis zum nächsten Jahr warten. Auch kann ich ja nicht Einzelheiten vor einem anderen Sender ausplaudern, die noch gar nicht im Prozess behandelt wurden. Das würde sonst ziemlich haarig werden.

Trotzdem nochmal danke!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RA Claus Pinkerneil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, eine Aussetzung der Hauptverhandlung und Neubeginn im nächsten Jahr ist primär nichts negatives:
Zum einen spielt in der regel die Zeit FÜR den Angeklagten, zum anderen bietet der Neubeginn die Chance, alles was bis dahin schiefgelaufen ist im neuen Prozeß besser zu machen.
Welche Ansatzpunkte es konkret gibt, wird nur der Anwalt aufgrund akteneinsicht klären können.



Claus Pinkerneil

2x Hilfreiche Antwort

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