Einladungsfristen Abnahmetermin Gemeinschaftseigentum

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martha73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einladungsfristen Abnahmetermin Gemeinschaftseigentum

Hallo,

Gibt es eigentlich eine Frist, wie lange vorher eine Einladung an die Eigentümer zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgen muss, vor dem Termin?

Wie sieht es aus, wenn eine Einladung nicht mal eine Woche vorher erfolgt? So kurz vorher kann sich niemand gründlich darauf vorbereiten und man hat ja auch noch eigene private Termine.

Kann eine solche Einladung auch wegen Kurzfristigkeit abgelehnt werden? Müssen dann alle Eigentümer ablehnen (8 Parteien).

Vielen Dank!

Martha

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Mir sind keine konkreten Fristen bekannt, es muss halt angemessen sein.

Da nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung die Abnahme nicht mehr vergemeinschaftet werden kann ist der Bauträger darauf angewiesen, dass explizit alle Erwerber abnehmen. Bei uns gibt es daher in jedem Fall einen Ersatztermin.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen