Einladung vom Jobcenter

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Codexos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einladung vom Jobcenter

Hallo!
Meine Frau bekommt momentan ALG 2 und ist im Mutterschutz und ich arbeite ganz normal. Wir bekommen aber Zuschüsse da ich momentan nur relativ wenig verdiene und wir eine kleine Tochter haben.
Nun kam eine Einladung für mich zum Jobcenter der ich während meiner Arbeitszeit folge leisten muss. Ich bin Teamleiter in einem Callcenter und habe absolut keine Zeit einer so unsinnigen Einladung nachzukommen. Meine Frage ist jetzt ob ich verpflichtet dazu bin dieser Einladung nachzukommen denn in dem Schreiben steht das uns sonst das Geld gestrichen wird und wozu ist dieser Termin überhaupt wichtig. Ich arbeite und die bekommen meine Abrechnungen wozu brauche ich ein Gespräch über meine berufliche Situation.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

"wozu brauche ich ein Gespräch über meine berufliche Situation"

Um zu besprechen, wie es beruflich weitergehen kann damit kein ergänzendes ALG2 mehr notwendig ist.

Es dürfte aber möglich sein den Termin so zu legen, dass er ausserhalb der Arbeitszeit stattfindet.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Codexos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Die Leute beim Jobcenter wissen das ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe wissen also dementsprechend auch wie es weitergeht. Ich bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? Kurios.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? Kurios. Nicht nur das - auch dazu, nach besser bezahlter Arbeit zu suchen und Nachweise für diese Suche zu erbringen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Codexos):
Ich bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? Kurios.

Man muss nicht hingehen, jedoch steht die Konsequenz ja im Schreiben.
Zitat (von muemmel):
Nicht nur das - auch dazu, nach besser bezahlter Arbeit zu suchen und Nachweise für diese Suche zu erbringen.

Eben, man könnte sich nach einem Job umsehen, wo man nicht Aufstocken müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Offenbar verdient man trotz unbefristeten Arbeitsvertrag so wenig, das es nicht reicht.

Man wird also mit mehr oder weniger netten Methoden Dich dazu motivieren wollen, einen besser bezahlten Job zu suchen (und diesen dann auch anzunehmen) damit die Bedürftigkeit entfällt.

Wichtig wäre, dort nichts zu unterschreiben, was man nicht zu 100% verstanden hat (oft bauen die Zeitdruck auf).
Besser mitnehmen und in Ruhe zu Hause lesen.



Zitat (von Codexos):
Ich bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen?

Nein, bist Du natürlich nicht. Nur darf das Amt dann durchaus die Zahlungen kürzen / einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Codexos:

Alles was meine Vorposter schreiben ist im Wesentlichen richtig. Ich vermisse allerdings den Hinweis, dass das Jobcenter eigentlich gehalten ist, Dir einen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeit anzubieten.

Ich würde an Deiner Stelle schriftlich/nachweislich dem Jobcenter mitteilen, dass Du den Termin nicht wahrnehmen kannst, weil Du arbeiten musst. Gleichzeitig bittest Du um einen neuen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeiten und teilst diese Arbeitszeiten sowie die Fahrtzeiten zur Arbeit mit. Wenn Du magst, kannst Du in dem Schreiben auch fragen, ob die Dinge die zu klären sind (es geht mit hoher Wahrscheinlichkeit allein um den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung) ggf. auch telefonisch oder schriftlich geklärt werden können, weil Du nunmal Vollzeit arbeitest. Wenn Du dann eine Eingliederungsvereinbarung zugeschickt bekommst, lad die gerne irgendwo hoch und verlink die hier. Dann kann man mal schauen, ob die okay ist oder nicht.

Sollte das Jobcenter tatsächlich wegen des nicht wahrgenommenen Termins eine Sanktion verhängen, solltest Du dagegen Widerspruch einlegen und ggf. auch beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Timo.m
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Also bei einigen kann ich nur den kopf schütteln. Als ob es so einfach wäre einfach seinen vollzeitjob der auch nich unbefristet ist aufzugeben und einfach mal so einen job aus dem ärmel zu schütteln wo man so viel verdient. Wer möchte schon geld vom jobcenter bekommen und nicht selber genug verdienen.

Also mein mann und ich hatten auch eine einladung bekommen. Ich habe einen vollzeitjob, mein mann ist vollzeitstudent + hat einen nebenjob.
Ich war hochschwanger 39. Ssw. Habe dem jobcenter einen brief geschrieben das ich die einladung nicht verstehe, da ich ja einen vollzeitjob habe und mein mann wie oben schon geschrieben vollzeitstudent und nebenjob, ausserdem das ich in der 39. Ssw nicht in der lage wäre dort zum termin zu erscheinen. Ich hatte leistungen beantragt, da mein elterngeld + der lohn meines mannes nicht ausreichen würden. Die dame rief dann irgendwann an,fragte warum ich nicht kam. Musste ihr erklären das an dem tag des termins unser sohn auf die welt kam usw. Dann habe ich ihr die situation erklärt. Die hatten erst gar nicht verstanden warum ich dort leistungen beantrage.
Ich würd an deiner stelle anrufen nach einem termin nach der arbeitszeit fragen, vorher gehts ja nicht du arbeitest ja, dann einfach mal hingehen und klären was die überhaupt wollen.
Achtung bei den eingliederungsvereinbarungen, unterschreib nich einfach irgend etwas....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Timo.m
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Doppelposting gelöscht!

-- Editiert von Moderator am 18.08.2017 22:02

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Timo.m:

Zitat:
Ich würd an deiner stelle anrufen


Sorry, aber solche Dinge klärt man mit dem Jobcenter niemals telefonisch. Die SB dort leiden im Fall von Telefonaten regelmäßig unter selektivem Gedächtnisverlust und Du kannst nicht nachweisen, was besprochen wurde. Deshalb besser schriftlich.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Timo.m):
Als ob es so einfach wäre einfach seinen vollzeitjob der auch nich unbefristet ist aufzugeben und einfach mal so einen job aus dem ärmel zu schütteln wo man so viel verdient. Wer möchte schon geld vom jobcenter bekommen und nicht selber genug verdienen.

Es gibt gerade in der heutigen Zeit offene Stellen ohne Ende. Auch eine Befristung sollte doch kein Hindernis sein, besser eigen verdientes Geld, als das von der Solidargemeinschaft.
Vollzeit bei Mindestlohn sind schon mal 1500€ aufwärts-
Zitat (von Timo.m):
Ich war hochschwanger 39. Ssw. Habe dem jobcenter einen brief geschrieben das ich die einladung nicht verstehe, da ich ja einen vollzeitjob habe und mein mann wie oben schon geschrieben vollzeitstudent

Toll, ein Vollzeitstudent, wie sollte man da seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten?
Hat jedoch wohl nichts mit dem Thema des Tread zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

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