Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

32651 Aufrufe

Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?

Hallo zusammen, habe da mal eine Frage:Ich bin geschieden, habe eine 7 jahre alte Tochter. KU = 360€ und 392€ an meine EX.
Kann ich den Unterhalt an meine EX und den KU steuerlich absetzen, muss sie ihr Einverständnis dazu geben, und steht ihr von der Rückerstattung dann ein teil zu, oder wie läuft das?
bin für jede Antwort dankbar.


von Ronnix am 23.03.2005 20:20
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Hallo Ronnix,

den KU kannst Du nicht steuerlich geltend machen.

Den EU kannst Du Dir monatlich als Freibetrag auf Deine Steuerkarte eintragen lassen. Dies erhöht dann Dein monatliches Netto. Dieses erhöhte Netto würde dann zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden.

Eine andere Möglichkeit ist die steuerliche Geltendmachung des EU bei der ESt-Erklärung. Hierzu muß Deine Ex Dir die sogenannte Anlage "U" unterzeichnen. Die Anlage "U" bewirkt, daß Du den gezahlten EU absetzen kannst, Deine Ex ihn im Gegenzug als Einkommen versteuern muß. Sofern sie eigenes Einkommen hat und damit steuerpflichtig ist, bist Du dann wiederum gehalten, den ihr durch die Unterzeichnung der Anlage "U" zu zahlenden Steuermehrbetrag auszugleichen.

Um auszurechnen, ob dies für Dich sinnvoll ist, ist der Gang und die Beratung zu einem Steuerberater angezeigt. Es bringt Dir nichts, die Anlage U zu erhalten und anschließend womöglich horrende Summen als Ausgleich an Deine Ex zahlen zu müssen.

Hinzu tritt, daß Steuererstattungen des Vorjahres wiederum bei der Unterhaltsberechnung als einkommenserhöhend gewertet werden.

Also mein Rat: Von einem Steuerberater für und wider abwägen lassen.


von guest123-103 am 23.03.2005 20:41
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Wenn ich ihr einen Teil der Einkommensteuerlast erstatten müsste, dann nur wenn es vorher zwischen uns schriftlich vereinbart wurde oder wie ?


von Ronnix am 23.03.2005 21:13
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Ach Ronnix,

die Antwort weißt Du doch. Du hast sie der Moni doch gerade gegeben.

Ist Deine Frau anwaltlich vertreten?


von guest123-103 am 23.03.2005 21:19
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
ja klar sie bekommt prozessbeihilfe


von Ronnix am 23.03.2005 21:26
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Na dann verlaß Dich drauf, daß Du "gebeten" wirst, die Erklärung hinsichtlich der Steuerausgleichszahlung abzugeben, anderenfalls keine Anlage U bekommen wirst.



von guest123-103 am 23.03.2005 21:29
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
aha so läuft das also, gut.......brauche ich auch ihr Einverständnis wenn ich mir den monatlichen freibetrag auf der steuerkarte eintragen lasse? danke schon mal im voraus


von Ronnix am 23.03.2005 21:37
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Nein, das Einverständnis brauchst Du nicht. Mich wunderts, daß Du dazu noch nicht "genötigt" wurdest.

Aber bei der nächsten Unterhaltsberechnung "fliegt" der Freibetrag dann auf, weil er auf jeder Gehaltsabrechnung steht (oben in der Kopfzeile).


von guest123-103 am 23.03.2005 22:06
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
wiso genötigt??


von Ronnix am 23.03.2005 22:18
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Das war ein Scherz

Gemeint ist: Aufgefordert, ok.




von guest123-103 am 23.03.2005 22:20
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Herr Dr.o.medar,

so langsam verwirren Sie hier die Leute mit ihrem Halb-Anwaltswissen!

1. Ein Gang zum Steuerberater erübrigt sich, wenn die geschiedene / getrennte Frau nicht arbeitet oder nur geringfügig.
Dann lohnt sie steuerliche Geltendmachung eigentlich immer.

2. eingetragene Freibeträge sind nur Steuer-Voraus-Rückerstattungen!
In jedem Fall müssen am Jahresende die Gründe für die Freibeträge in der Steuererklärung genannt werden!
Das heißt: die Anlage U wird auch dann schon benötigt, wenn der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll!

Das ist unabdingbar. Und falls es Zweifel gibt, diese Frage im Steuerrecht einstellen!

Gruß!





von Capitano am 24.03.2005 09:29
Status: Philosoph (503 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 10 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online