>Einkommensteuererklärung Unterhalt absetzbar?
Hallo Ronnix,
den KU kannst Du nicht steuerlich geltend machen.
Den EU kannst Du Dir monatlich als Freibetrag auf Deine Steuerkarte eintragen lassen. Dies erhöht dann Dein monatliches Netto. Dieses erhöhte Netto würde dann zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden.
Eine andere Möglichkeit ist die steuerliche Geltendmachung des EU bei der ESt-Erklärung. Hierzu muß Deine Ex Dir die sogenannte Anlage "U" unterzeichnen. Die Anlage "U" bewirkt, daß Du den gezahlten EU absetzen kannst, Deine Ex ihn im Gegenzug als Einkommen versteuern muß. Sofern sie eigenes Einkommen hat und damit steuerpflichtig ist, bist Du dann wiederum gehalten, den ihr durch die Unterzeichnung der Anlage "U" zu zahlenden Steuermehrbetrag auszugleichen.
Um auszurechnen, ob dies für Dich sinnvoll ist, ist der Gang und die Beratung zu einem Steuerberater angezeigt. Es bringt Dir nichts, die Anlage U zu erhalten und anschließend womöglich horrende Summen als Ausgleich an Deine Ex zahlen zu müssen.
Hinzu tritt, daß Steuererstattungen des Vorjahres wiederum bei der Unterhaltsberechnung als einkommenserhöhend gewertet werden.
Also mein Rat: Von einem Steuerberater für und wider abwägen lassen.
von guest123-103 am 23.03.2005 20:41
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