Einkommenssteuerrückzahlung

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)
Einkommenssteuerrückzahlung

Hi ich bin Student und habe in den Sommerferien 2 Monate gearbeitet, natürlich musste ich steuern etc zahlen, jetzt habe ich gehört das ich diese wiederbekomme, weil ichdiese 5000euro grenze nicht überschritten habe, stimmt das? Und wenn ja was muss ich machen um diese zurückzubekommen und bis wann habe ich zeit?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe, ich habe auch schon gegoogelt aber man kann das brauchbare einfach nciht herausfiltern, danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Die Einkommenssteuer bekommst du zurück, falls du im gesamten Jahr weniger als ca. 7600 EUR (Grundfreibetrag) verdient hast - ansonsten entsprechend der Einkommenshöhe. Hierzu ist es notwendig, dass du beim Finanzamt eine Einkommenssteuererkläung für das entsprechende Jahr abgibst. Für das Jahr 2008 hast du bis Ende März (???) 2009 Zeit. Wenn du einen Steuerberater beauftragst sogar bis Ende 2009. Wenn du Fristverlängerung beantragst ggf. noch länger. Ich würde es bald machen, da der Abwasch gering ist. Berücksichtigen solltest du auch die Pendlerpauschale und ggf. sonstige Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Job standen.

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#2
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Es waren ca. 4 Kilometer zur arbeitsstelle, also 8 hin und zurück, nach der enuen regelung darf ich auch ab em 1 Kilometer absetzen oder?Und muss ich das was ich beim Zivildienst verdient habe auch mitangeben? Auch das Entlassungsgeld? Und muss ich Bafög mit angeben?

Muss iich denn nur die Erklärung ausfüllen oder brauch ich noch irgendwelche unterlagen? Einen Beweis das es 4 KM zur Arbeit waren oder den Arbeitsvertrag?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du insgesamt weniger als 7.664€ im Jahr verdient hast, dann mach Dir keine Gedanken über die Absetzbarkeit von irgendwelchen Dingen. In so einem Fall bekommst Du die Steuern auch dann komplett zurück, wenn Du nichts absetzen kannst.

Du musst zur Steuererklärung den Mantelbogen und die Anlage N ausfüllen. Wenn Du eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten hast, dann musst Du gar nichts beifügen, sondern nur die darauf vermerkte eTIN in die Anlage N eintragen.

Bei einem Einkommen unter 7.664€ reicht das Ausfüllen der ersten Seite des Mantelbogens (Anschrift, Kontonummer, usw., sowie die persönliche Identifikationsnummer, die Du in 2008 vom Bundesamt für Finanzen erhalten hast), sowie auf der zweiten Seite oben die Kreuzchen für die beigefügten Anlagen. Das Ausfüllen der Seiten 3 und 4 kannst Du Dir sparen. In der Anlage N müssen nur die Felder für den erhaltenen Bruttolohn und die gezahlten Steuern auf der ersten Seite oben ausgefüllt werden. Auch hier ist das Ausfüllen der Seiten 2 und 3 nicht notwendig.

BaFöG und die Einkünfte aus dem Zivildienst müssen nicht angegeben werden.

Für die Abgabe der Steuererklärung 2008 hast Du übrigens bis zum 31.12.2012 Zeit. Dennoch würde ich auch empfehlen, die Steuererklärung zeitnah abzugeben.

Die von ah_xy genannten Fristen gelten nur dann, wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und dann läuft die erste Frist auch erst zum 31.05.2009 ab.


-- Editiert von hh am 07.01.2009 16:01

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

noch was zur Klarstellung, da es hier (wie so oft) missverständlich steht: Bei der Entfernungspauschale gilt die einfache Strecke.
In diesem Fall also 4 km mal Arbeitstage mal 0,30 €. Bei einem Einkommen von unter 5.000 € lohnt die Angabe aber nicht, siehe hh.

MfG Stefan

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