>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Also als Dozent, das wäre dann eine freiberufliche Tätigkeit (also Freiberufler). Man muss das in der Einkommensteuererklärung angeben. Solange man unter den 7 tsd bleibt fällt keine Steuer an. Du muss die "Kleinunternehmer Regelung" in Anspruch nehmen um von der MWST verschon zu bleiben, du hast ja hoffentlich keine verlangt.
Du solltest aber mal ne Buchhaltung anfangen, da du von den Einkünften ja auch Ausgaben abziehen kannst. Also Student kann sich das lohnen.
Steuerberater wird teuer wenn der mehree Abschlüsse machen muss.
Das das alles auch Thema deines Studiums sein wird würde sich ein Buch lohnen oder mal ein Kurs
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden