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Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter

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Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter

Hallo,

ich bin Studentin und habe einen Wochenendjob als freie Mitarbeiterin bei einem Unternehmen. Ich bekomme um die 400-800€ im Monat - je nachdem wie oft ich arbeite.
Ich habe für das Jahr 2008/2007 keine Einkommenssteuererklärung gemacht. Weil ich mit 17 Jahren angefangen habe und ich muss ehrlich sagen, dass es mir nicht sonderlich bewusst war, wie ernst die Sache ist. Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich diese noch irgendwie nachreichen? Mit wie hohen Nachzahlungen muss ich rechnen? Kommt eine Strafe auf mich zu, wenn ja welche?
Seit Ende letzten Jahres habe ich nun auch einen Aushilfsjob, bei dem ich über 400€ verdiene (mit Lohnsteuerkarte).
Ich bin etwas verzweifelt und bitte um Hilfe!

Danke im Voraus!




von Alan123 am 01.03.2010 22:47
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Der Grundfreibetrag im Jahre 2007/08 betrug jeweils 7.680€. Wenn Deine gesamtes Jahreseinkommen darunter gelegen hat ist weder eine Steuernachzahlung fällig, noch ist mit einer Bestrafung zu rechnen.

Die Steuererklärungen kannst Du noch nachreichen, wenn Du das möchtest.

Ein Job auf Steuerkarte ist auch Bestandteil des gesamten Jahreseinkommens.

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" "


von hh am 02.03.2010 13:14
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Man kann sich nicht einfach zur "freien Mitarbeiterin" erklären. Vor allen wenn es nur der eine Kunde ist, der dazu noch alles vorschreibt.
Das nennt sich dann Scheinselbständig.

Erzähl mal mehr

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 02.03.2010 14:55
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Danke für die Antworten!

Ok also 2007 habe ich definitiv weniger als 7680€ verdient. 2008 liegt es knapp darüber. Welche Art von Strafe käme da auf mich zu? Ich bin zwar selbst Jura-Studentin im Anfangsstadium, aber davon habe ich noch keine Ahnung. Was mir vor allem Sorgen macht ist, wenn da eine Strafe auf mich zukommt - je nach Strafmaß muss ich wegen dem Staatsexamen aufpassen....oh man.
Was bedeutet "wenn du das möchtest" ;-) eigentlich ist das doch ein Muss.

Auf meiner Arbeitsbescheinugung werde ich als "freie Mitarbeiterin" betitelt, deshalb habe ich den Begriff auch hier angewendet. Da muss ich mich korrigieren - ich bin scheinselbsständig.

Gruß



von Alan123 am 02.03.2010 19:09
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
quote:
ich bin scheinselbsständig

quote:
Arbeitsbescheinugung

Also ne Arbeitsbescheinigung gibts für "Freie" nicht wirklich. Ein "Freier" ist entweder einer mit "Gewerbeschein" oder ein "Freiberufler". Ich vermute mal du bist beides nicht.
Dann bist du Angestellter und dein Chef hat wohl vergessen die Sozialbeiträge zu zahlen und auch die Lohnsteuer nicht abgeführt. Wenn du 2007 so wenig "Einkommen" hattest dann musst du keine Steuern zahlen.

Wegen der Sozialbeiträge könnte die Krankenkasse helfen.

Du könntest natülich auch nur schwarz gearbeitet haben

K.



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von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 02.03.2010 19:29
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Puh ok. Jetzt weiß ich gar nicht was ich bin. Also ich brings mal auf den Punkt. Ich gebe Erste-Hilfe Kurse für eine größere Organisation, ich habe eine dafür notwendige "Ausbildung" gemacht etc pp. Also schwarz in dem Sinne war das auf gar keinen Fall. Dass ich das Ganze nicht angegeben habe, war eben meine schuld.
Ich gehe morgen zum Steuerberater und schau mal. Ich weiß nun eben nicht, was mich zu erwarten hat...

-- Editiert am 02.03.2010 19:42


von Alan123 am 02.03.2010 19:38
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Also als Dozent, das wäre dann eine freiberufliche Tätigkeit (also Freiberufler). Man muss das in der Einkommensteuererklärung angeben. Solange man unter den 7 tsd bleibt fällt keine Steuer an. Du muss die "Kleinunternehmer Regelung" in Anspruch nehmen um von der MWST verschon zu bleiben, du hast ja hoffentlich keine verlangt.
Du solltest aber mal ne Buchhaltung anfangen, da du von den Einkünften ja auch Ausgaben abziehen kannst. Also Student kann sich das lohnen.

Steuerberater wird teuer wenn der mehree Abschlüsse machen muss.

Das das alles auch Thema deines Studiums sein wird würde sich ein Buch lohnen oder mal ein Kurs

K.

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von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 02.03.2010 19:50
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
quote:
Ok also 2007 habe ich definitiv weniger als 7680€ verdient. 2008 liegt es knapp darüber.

Das steuerpflichtige Einkommen sind die Einnahmen abzgl. Werbungkosten. Ich nehme dager an, dass Du auch 2008 unterhalb des Grundfreibetrages liegst.

quote:
Welche Art von Strafe käme da auf mich zu?

Gar keine, wenn Du eine Steuererklärung abgibst, bevor das Finanzamt feststellt, dass Du Steuern hinterzogen hast. Das wäre nämlich eine strafbefreiende Selbstanzeige.

quote:
Was bedeutet "wenn du das möchtest" ;-) eigentlich ist das doch ein Muss.

Wenn Du unterhalb des Grundfreibetrages liegst, dann bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

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von hh am 02.03.2010 22:01
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Einkommenssteuererklärung - freier Mitarbeiter
Wichtig wäre noch das "alle" Einnahmen zählen, also auch Mieten, Gehälter und was sonst so sein könnte.

Um "Straffrei" zu bleiben kannst du eine "Selbstanzeige" machen. Danach Steuererklärungen nachreichen.

MWST wirst du ja hoffentlich keine verlangt haben.

K.

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von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 02.03.2010 22:39
Status: Tao (6471 Beiträge)
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