Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Einkommenssteuererklärung! Pfändung!

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

3035 Aufrufe

Einkommenssteuererklärung! Pfändung!

Hallo wer kann mir als Laie helfen?

Es geht darum das ich mit einen Bekannten eine Diskussion führte!

Es ging um die Steuererklärung und über eine Einkommens- steuererstattung in Höhe von ca: 400Euro.

Da mein Bekannter aber beim Arbeitsamt Schulden hat werden diese vom Finanzamt ohne Rücksicht auf den Pfändungsfreibetrag an das Arbeitsamt überwiesen. Somit bekommt mein Bekannter keineEinkommenssteuererstattung ausbezahlt!

Das ist doch auch so Richtig dies ist meine Meinung oder Liege ich da Falsch??

Er hat ein Schreiben wohl mit reingelegt worauf er auf den Pfändungsfreibetrag( Pfändungsfreigrenze) hin gewiesen hat, doch das Finanzamt hat das Geld schon ans Arbeitsamt überwiesen!

Kann er jetzt sagen, "Hallo ich habe zwar schulden" doch alles was nicht über der Grenze (740Euro) liegt müßt ihr mir auszahlen.

Oder liege ich da auf dem Holzweg und er hat Recht!

Über eine beantwortung wäre ich dankbar!

Eventuell kann mir einer ja noch sagen wo man noch im Net über dieses Thema nachschauen kann!

Bitte ich brauche diese Antwort da ich mich etwas mies Fühle da ich meinen Bekannten Blöderweise als ein Sturrkopf betitelt habe da sich diese diskussion ziemlich Hoch geschaukelt hatte !

Gruß Hansol


von Hansol am 21.06.2004 22:42
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Einkommenssteuererklärung! Pfändung!
Einen Pfändungsfreibetrag in diesem Sinne gibt es nicht.
Für Bezüge aus Lohn- und Gehalt und ähnlichen Gründen, die dem Lebensunterhalt dienen, gibt es Pfändungsgrenzen. Außerdem gibt es einen Pfändungsschutz für Bargeld und andere Dinge bis zum nächsten Lohnzahlungstermin.
Da eine Einkommensteuererstattung darunter nicht fällt, ist sie als sonstige Forderung (des Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt) voll pfändbar und auch voll abtretbar.
Das steht alles fein säuberlich in der ZPO (Zivilprozeßordnung) und hier gibt es auch keine Diskussionen.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "


von guest123-57 am 21.06.2004 23:54
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online