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Einkommenssteuer

AFP VOM 9.8.2001 | Ratgeber - Steuerrecht | 157664 Aufrufe
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Steuer, Einkommenssteuer, Einkommen, Lohnsteuer

In erster Linie sind alle natürlichen Personen einkommenssteuerpflichtig, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d.h. sich für eine gewisse Dauer im Inland aufhalten. Dann bezieht sich die Einkommenssteuer auf alle in- und ausländischen Einkünfte, das so genannte Welteinkommen. Damit sind alle Einkünfte, die der Steuerpflichtige auf der Welt hat, in Deutschland einkommenssteuerpflichtig.

Aber auch Personen, die nicht in Deutschland wohnen, dort aber regelmäßig arbeiten (so genannte Grenzpendler), können unter Umständen mit den dabei erwirtschafteten Einkünften in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sein, wenn sie dies beantragt haben.

Für Personen, die nicht auf Dauer in Deutschland leben und dort auch nicht längerfristig arbeiten, wird die Einkommenssteuerpflicht auf bestimmte Einkünfte beschränkt. Diese Personen sind damit nur mit wenigen inländischen Einkünften einkommenssteuerpflichtig.
Diese beschränkte Steuerpflicht kann jedoch auf das gesamte inländische Einkommen erweitert werden, wenn ein ansonsten normal Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz absichtlich in ein Niedrigsteuerland verlegt hat, um den hohen Steuersätzen in Deutschland zu entgehen, gleichzeitig aber noch wirtschaftliche Interessen in Deutschland weiterfolgt ("Steuerflucht").


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Seite 2: Was für Einkünfte fallen unter die Einkommenssteuer?
Seite 3: Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?

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