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Einkommenssteuer-Rückzahlung Pfändbar ?

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Einkommenssteuer-Rückzahlung Pfändbar ?

Hallo,
ich befinde mich seit rund 3 Jahren in einer Verbraucherinsolvenz. Im Jahr 2009 hatte ich erstmals zu versteuerndes Einkommen. Ich wollte daher in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung für 2009 machen lassen und rechne mit einer größeren Rückzahlung. Ist diese Rückzahlung dann auch Pfändbar? Denn immerhin erhalte ich diese Rückzahung ja auf Beträge (Versicherungen, Fahrtkosten, Bewerbungskosten ect.), die mir Entstanden sind, nachdem mir bereits ein Teil meines monatlichen Einkommens aus 2009 gepfändet wurde?
(Monatlicher Freibetrag ca. 989,00 €)

Für verlässliche Antworten wäre ich sehr Dankbar.

MFG KKP

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von KKP am 12.03.2010 10:09
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Einkommenssteuer-Rückzahlung Pfändbar ?
Alles bis das das zum Leben nötigste ist Pfändbar. Früher war man sein Leben lang platt, ich wäre dankbar für die Regelung.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 13.03.2010 09:06
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Einkommenssteuer-Rückzahlung Pfändbar ?
Wäre mal wichtig zu erfahren, ob die Wohlverhaltensperiode schon erreicht, also der erste Teil des Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen ist.

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von Das Gesetz am 13.03.2010 23:00
Status: Senior (192 Beiträge)
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