Hallo, ich befinde mich seit rund 3 Jahren in einer Verbraucherinsolvenz. Im Jahr 2009 hatte ich erstmals zu versteuerndes Einkommen. Ich wollte daher in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung für 2009 machen lassen und rechne mit einer größeren Rückzahlung. Ist diese Rückzahlung dann auch Pfändbar? Denn immerhin erhalte ich diese Rückzahung ja auf Beträge (Versicherungen, Fahrtkosten, Bewerbungskosten ect.), die mir Entstanden sind, nachdem mir bereits ein Teil meines monatlichen Einkommens aus 2009 gepfändet wurde? (Monatlicher Freibetrag ca. 989,00 €)Für verlässliche Antworten wäre ich sehr Dankbar.MFG KKP