Hallo,
Ich habe nur eine schnelle kurze Frage.
Fakten:
* Kleingewerbetreibende zahlen bis 17.500€ UMSATZ(!) (im Vorjahr) Keine Gewerbesteuer.
* Wenn man das §19 Ust.-Gesetz anwendet, muss man keine Umsatzsteuer zahlen (und darf sie nicht auf rechnung ausweisen)
* Hat man kein anderes Einkommen (Hausfrau/Hausmann) und bleibt mit dem GEWINN unter dem jährlich festgelegten Einkommens-Steuer-Freibetrag (aktuell ca. 8400€), dann muss man keine Einkommenssteuer ans Finanzamt zahlen und bekommt seinen vollen Gewinn?
Besonders bei Fakt 3 benötige ich eine eventuelle Richtigstellung falls das falsch ist.
Vielen Dank schonmal
-- Editier von marvin1243 am 19.11.2015 14:45
-- Editier von marvin1243 am 19.11.2015 14:46
Einkommenssteuer Freibetrag Kleingewerbe
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Und wenn man beispielsweise verheiratet ist als Hausfrau, hat man dann auch einen Einkommenssteuer-Freibetrag wenn der Mann arbeiten geht?
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Hat man kein anderes Einkommen (Hausfrau/Hausmann) und bleibt mit dem GEWINN unter dem jährlich festgelegten Einkommens-Steuer-Freibetrag (aktuell ca. 8400€), dann muss man keine Einkommenssteuer ans Finanzamt zahlen und bekommt seinen vollen Gewinn? Nun ja - "Hausfrau/Hausmann" legt ja nun nahe, daß man verheiratet ist. Da träfe die Sache mit den 8.400 Euro nur zu, wenn man sich getrennt veranlagen läßt - in der Regel ist das aber nicht sinnvoll. Eine Ehepaar hat einen Freibetrag von 17.000 Euro - nur werden halt auch die Einnahmen beider Personen addiert, nicht nur der Freibetrag.
Und wie sieht das mit nicht verheirateten Rentnern aus? Die haben kein Einkommen, oder?
Die haben kein Einkommen, oder? Natürlich haben die Einkommen - Renten sind doch nicht steuerfrei...
Und jetzt?
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