Einkommensnachweis der Mutter

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
sreichl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensnachweis der Mutter

Guten Tag
Ich erhalte für meine fast 16 Jjährige Tochter von ihrem Vater monatlich 200€ Unterhalt. Das ist eine vereinbarung zwischen ihm und mir. Jetzt wollte ich den Unterhalt neu ausrechnen lassen, da er für seine andere Tochter nun nicht mehr zahlen muss.
Er ist jedoch der Meinung das ich seine Einkommensnachweise gar nicht sehen darf wegen Datenschutz.
Zum weiteren will er von mir das Einkommen nachgewiesen haben, Da mein Kind ja im Sommer eine Weiterführende Schule besucht, 16 wird und in dem Falle mein Einkommen beim Unterhalt angerechnet wird.
Ich zahle ja so gesehen Unterhalt, da das Kind bei mir lebt, Ich dann noch zusätzlich das Schulgeld für die weiterführende Schule zahle usw.
Muss ich ihm mein Einkommen offenlegen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Bis zur Volljährigkeit ist es einerlei, was Du verdienst. Es sei denn, Du verdienst ein Vielfaches von ihm. Im übrigen: ich staune immer wieder, für was der Datenschutz alles herhalten muss. Das ist natürlich Blödsinn, was er da erzählt. Leg ihm mal nahe, ins Gesetz zu schauen. Da wird er stauenen, was alles erlaubt ist. Aber abgesehen davon. Es gilt nachfolgender Grundsatz: es muss die Höhe des Unterhalts, also die Berechnung, nachvollziehbar sein. Und dafür braucht es ein paar Angaben. Richte für das Kind eine Beistandsschaft beim Jugendamt ein, die setzen sich dann mit ihm auseinander.

wirdwerden

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#2
 Von 
sreichl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Ich habe ihm bezüglich des Lohnes bereits mehrere Offizielle Seiten geschickt, in denen er das nachlesen kann. Ich erhalte jedoch immer die selbe Antwort.
Angeblich hat das Jugendamt bei dem er war ihm gesagt, das ich ihm mein Einkommen nachweisen muss, leider erreiche ich dort heute niemanden mehr.
Heute früh hatte ich eine Frau vom JA am telefon, die sehr unfreundlich war, weil ich sagte er will mir seinen Einkommensnachweis nicht geben. Und gefragt hatte ob ich berechtigt bin den Unterhalt rückwirkend für die 11 Jahre in denen er nicht zahlte einzufordern.

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#3
 Von 
sreichl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja mein Verdienst...
Ich bin zur Zeit arbeitslos, mein Mann verdient zwar aber auch nicht so viel das wir Geld Übrighaben.
Ich habe nen Mini job, da es im Moment schwer ist arbeit zu finden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Rückwirkend geht gar nichts. Es scheint ja kein Titel zu existieren. Und einfach mal anrufen, so geht das auch nicht. Vereinbare einen Termin zwecks Einrichtung einer Beistandsschaft. Anders bekommst Du das nicht in den Griff.

wirdwerden

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#5
 Von 
sreichl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dcoh ein Titel existiert....

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo sreichl,

Du musst ihn nachweislich auffordern ( am besten schriftlich ,Zustellung über Gerichtsvollzieher ca.10€).

sein Einkommen offenzulegen.

Ab Datum der Auskunftsanforderung muss er nachzahlen,

Setze ihm eine angemessene Frist ( ca. 3 Wochen), und teile ihm mit, dass du dann die Sache einem Anwalt übergibst.

Für die Kosten muss er dann aufkommen.

Mache aber voher wie von @WW empfolen einen Termin beim JA aus.

lg
edy

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du edy, der Gerichtsvollzieher ist inzwischen teurer. Etwa doppelt so teuer. Und wie man eine korrekte Zustellung über den Gerichtsvollzieher macht, das weiss die Fragestellerin im Zweifel nicht. Ebenso wenig, welche Unterlagen man einfordern muss, ganz konkret. Deshalb ja mein Vorschlag der Einrichtung einer Beistandsschaft.

Den Vater hat das Jugendamt mit Sicherheit nicht beraten. Dürfen die gar nicht. Das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes, was den Unterhalt angeht. Aber abgesehen davon kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Jugendamt so eine falsche Auskunft erteilt hat. Da flunkert jemand! Also, gehe es professionell an.

wirdwerden

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ja es ist wohl nicht eifach für die TE, alle hier gegebenen Tipps alleine umzusetzen.

Hilfreich könnte aber villeicht sein, wenn sie ihm diesen Themenverlauf vorlegen würde?

oder besser noch, er informiert sich ebenso hier,

lg
edy

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durch.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Bis zur Volljährigkeit ist es einerlei, was Du verdienst.

In diesem Fall möglicherweise nicht. Im Eingangsbeitrag war von Schulgeld die Rede, das wäre Mehrbedarf, der eventuell anteilig zwischen Mutter und Vater aufzuteilen wäre. Daraus könnte ein Anspruch des Vaters auf Einkommensbelege der Mutter entstehen. Es kann also tatsächlich sein, dass die Mutter eigene Einkommensbelege herausrücken muss, wenn Sie eine Beteiligung des Vaters am Schulgeld erreichen will.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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