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Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec

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Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec

Guten Tag,

Person A führt einen Handel mit Dienstleistungen und stellt reguläre Rechnungen mit ausgewiesender MwSt aus.

So eine Dienstleistung wäre z.B. das Schreiben eines Textes. Bekommt Person A einen Auftrag, wird der Text von Person B/C/D usw. im Ausland eingekauft. Von diesen Personen erhält Person A keine Rechnungen. Person A hat lediglich den Zahlungsbeleg von Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] und die selbstverfasste Email zur Bestellung der Dienstleistungen.

Der Steuerberater von Person A sagt nun, dass ein Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] nicht ausreicht. Person A zweifelt dies an, da Person A früher schon mit Waren gehandelt hat, und dort eine fehlende Einkaufsrechnung durch einen Eigenbeleg ersetzt wurde. Person A war damals noch bei einem anderen Steuerberater. Zudem hat Person A in Bezug auf Dienstleistungen schon mehrfach davon gehört, dass es sich auch hier wie bei Wareneinkäufen verhält.

Wie ist die Rechtslage?


von username11 am 31.03.2011 13:16
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>Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

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von username11 am 31.03.2011 14:31
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec
Im wesentlichen arbeitet Person A mit einem Anbieter aus der EU der aber trotzt mehrfacher Nachfrage keine Rechnungen erstellen will. Da dies dies der Hauptdienstleister ist, macht es ein Großteil der Einkaufskosten aus.

Person A bietet die Dienstleistung an da große Nachfrage in Deutschland besteht, diese aber nicht gedeckt wird. Person B (Dienstleister im Ausland) freut sich über neue Aufträge, Person A verdient an der Vermittlung und die Endkunden sind sehr zufrieden.

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von username11 am 31.03.2011 14:37
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec
Meinen "hilfreichen Beitrag" hat wohl ein osteuropäischer Geheimdienst aus Land B gelöscht. Schon sehr merkwürdig. Meinungsvielfalt unerwünscht!

Du glaubst doch nicht, dass Betriebsausgaben ohne Rechnung, nur mit Zahlungs- und Eigenbeleg und durch eine "selbstverfasste Email" nachgewiesen, ohne Probleme beim FA durchgehen. Viele mögliche Manipulationsmöglichkeiten fallen einem dabei sofort ein. Um welches Land geht es hier eigentlich?

Warum gehst Du nicht den klaren Weg und fragst bei Deinem FA an, verbindlich. Dann ist ein evtl. späteres Gejammer ausgeschlossen.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 31.03.2011 18:08


von eh es te geh am 31.03.2011 18:04
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>Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec

Schau` in die §§ 140 - 148, 158, 160, 162 AO.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 31.03.2011 18:31

-- Editiert am 31.03.2011 18:32


von eh es te geh am 31.03.2011 18:31
Status: Legende (253 Beiträge)
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>Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec
Man kann den Spieß doch auch umdrehen. Der Leistungsempfänger schreibt die Rechnung, also A. Das nennt man Gutschrift , in der alle Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgeführt sind. Das fällt dann nicht unter den Begriff Eigenbeleg (einmaliger Ersatz, nicht andauernder), wenn es mit dem Dienstleistenden im Ausland vertraglich so geregelt ist.

Was hälst Du von dem Vorschlag? Diesen würde ich in einer Anfrage auch dem FA so erläutern unter Vorlage des Vertrages.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 01.04.2011 08:00


von eh es te geh am 01.04.2011 07:57
Status: Legende (253 Beiträge)
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>Einkauf von Dienstleistungen im Ausland - ohne Rec

quote:
Was hälst Du von dem Vorschlag?

Peinlich!
Was hältst Du von dem Vorschlag?

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"


von eh es te geh am 01.04.2011 11:08
Status: Legende (253 Beiträge)
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