Einigungsgebühr für Ratenzahlung???

10. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Melanie1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einigungsgebühr für Ratenzahlung???

Hallo liebe Mitglieder!
Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Ich habe seit 2003 einige Tausend Euro in pünktlichen Raten an die Zahlärztliche Verrechnungsstelle überwiesen. Nur die letzten beiden Raten in Höhe von 198€ konnte ich wegen eines Bankwechsels nicht rechtzeitig zahlen (Dispo bekommt man ja erst, wenn zwei mal Gehalt eingegangen ist). Nun kam ein Schreiben eines Anwalts und einen Tag später ein Mahnbescheid in Höhe von 320,87€. (Kosten: 198€ Forderung, 57,80€ Gerichtskosten, 15€ Mahnkosten, 49,87€ Zinsen)
Ich rief bei dem Anwalt an und wir einigten uns auf eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich 80€.
Nun bekomme ich einen Vertrag (Teilzahlungsvergleich), indem ich aufgefordert werde, 441,30€ zu zahlen.

198,82€ Hauptforderung
75,72€ Zinsen
15,00€ Mahnauslage
93,96€ unverzinsliche Kosten
57,80€ unverzinsliche Kosten

Die 93,96€ werden als Einigungsgebühr aufgeführt.
Nun die Frage: Darf Einigungsgebühr erhoben werden, wenn ich gar keine Einwendungen gegen die Forderung erhebe, sondern nur eine Ratenzahlung wünsche?

Dürfen Zinsen für eine Restforderung von 198€ in Höhe von 75,72€ erhoben werden? (dort steht seit 27.11.03, 14,60%)- Habe doch aber die bisherigen Raten der Zahnärztlichen Verrechnungsstelle bezahlt!

Wie soll ich mich verhalten? Ich soll einen unterschriebenen Vertrag an den Anwalt zurückschreiben- bis 14.8.06. Darin soll ich alle Kosten anerkennen.

Für euren Rat bedanke ich mich schon mal!!!
LG Melanie


-- Editiert von Melanie1968 am 10.08.2006 10:20:01

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

warum willst Du unbedingt mit dem RA einen Ratenszahlungsvertrag machen ?
Bei dieser Summe ?

Wann kam der MB ?

gruß
thehellion

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#2
 Von 
Melanie1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Der MB ist datiert auf den 27.7.06. Ich habe diesen Monat nicht soviel über. Das kann ich auf keinen Fall auf einmal bezahlen. 80€ kann ich gleich überweisen, aber eben nicht so viel.Leider..

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wäre ich an Deiner Stelle würde ich jetzt dem MB komplett und begründungslos widersprechen und gleichzeitig die 198,82€ Hauptforderung überweisen

Am nächsten 1 des Monats den Rest inkl der Zinsen (sofern Diese stimmen)
Dadurch sparst Du die Einigungsgebühr

Wenn das finanziell nicht geht - die 80 überweisen aber zweckgebunden ( nur zur verrechnung auf die Hauptforderung von 198 )
und halt leider unterschreiben - die kommenden Zahlungen würde ich ebenfalls nur zweckgebunden tätigen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melanie1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst du das? Also nicht diesen Vertrag unterschreiben, dem MB widersprechen und einfach nur 80€ an die Zahnärztlich Verrrechnungsstelle überweisen? Wie kann ich die Zinsen ausrechnen? Ich verstehe nicht ganz, warum ich Zinsen seit 27.11.06 bezahlen soll. Ich habe doch nur die letzten beiden Raten noch nicht bezahlt. Da sind doch 75€ Zinsen zuviel, oder???

-- Editiert von Melanie1968 am 10.08.2006 13:06:43

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Fordere doch den RA mal auf bezüglich der Zinsen eine Aufstellung zu schicken !

Die 80 € würde ich jetzt trotzdem (zweckgebunden zur Verechnung auf Hauptforderung - auf dem überweisungsträger vermerken) auf dessen kto überweisen

Dem MB würde ich aber trotzdem noch widersprechen
---------------
Evtl hat jemand eine bessere Idee
Gruß
thehellion


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#6
 Von 
Melanie1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinst du vollständig widersprechen?

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#7
 Von 
knautschpautsch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hy also ich habe auch schon mal verpasst eine rate zu bezahlen. da kamen dann einfache mahngebühren auf mich zu weder zinsen noch einigungsgebühren. Im gegenteil die waren doch froh über eine ratenzahlung.da würde ich auf jedenfall widersprechen.du bist ja gewillt zu zahlen lass dich nicht einschüchtern sage den wieviel du zahlen kannst dann werden sie sich schon drauf einlassen. weil die sind froh wenn überhaupt gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
knautschpautsch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hy also ich habe auch schon mal verpasst eine rate zu bezahlen. da kamen dann einfache mahngebühren auf mich zu weder zinsen noch einigungsgebühren. Im gegenteil die waren doch froh über eine ratenzahlung.da würde ich auf jedenfall widersprechen.du bist ja gewillt zu zahlen lass dich nicht einschüchtern sage den wieviel du zahlen kannst dann werden sie sich schon drauf einlassen. weil die sind froh wenn überhaupt gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Melanie1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, ich widerspreche dem Mahnbescheid also vollständig und zahle einfach eine Rate an der Anwalt. Was ist mit der Einigungsgebühr. Nach meinem Rechsverständnis ist diese nicht vollstreckbar- wie gesagt, es muss sich ja nicht geeinigt werden. Und noch was: Ich habe ja bisher alle Raten bezahlt und auch bei der Zahnärztlichen Verrechnungsstelle schon Zinsen für die Raten bezahlt. Warum soll ich für die restlichen 200€ 70€ Zinsen zahlen, die von Beginn an der Ratenzahlung berechnet werden. Versteht ihr das???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich würde besser an den gläubiger direkt aufs kto bezahlen.(zweckgebunden zur verrechnung auf die hauptforderung)
Und dann eben am kommenden 1 wieder einen Teil.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nachdem die ratenzahlung nicht eingehalten wurde, versucht die Verrechnungsstelle, ihren Anspruch gerichtlich zu titulieren. Ich denke nicht, dass ein widerspruch hier die richtige Lösung ist.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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