Einigungsgebühr bei Erbauseinandersetzung

26. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
index60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einigungsgebühr bei Erbauseinandersetzung

Hallo,

die Auseinandersetzung , insgesamt 3 Parteien, erfolgt eine Zeit lang über 2 Anwälte.
Einer der Erben ist ohne anwaltliche Unterstützung.
Einer der Anwälte rechnet nach Honorarvereinbarung ab,
der andere nach dem anteiligen Streitwert. Sollte es einen gemeinsamen Auseinandersetzungsvertrag nur
unter den Erben geben, mit folgender notariellen Beurkundung, ohne den Anwälten, ist dann trotzdem eine Eingungsgebühr fällig. Bis dato waren die Anwälte wegen Zuständigkeiten. Mietangelegenheiten , Verwaltung u.a tätig.
Ein Vorschlag eines Anwalts ist vor ca. 12 Monaten gescheitert.
Sollte es doch zu einer Eingungsgebühr kommen, wer zahlt was ? Muss der mit der Honorarvereinbarung auch zahlen.
Kann der Dritte im Bunde auch belangt werden ?


Danke





Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen