Hallo,
AGB können bekanntlich nach Vertragsschluss geändert werden. Der Anbieter muss den Kunden über den Änderungswunsch soweit ich weiß informieren. Er muss ihm auch mitteilen zu welchem Datum die Änderungen in Kraft treten und wie lange der Kunde Zeit hat zu widersprechen. Oft heißt es aber auch dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum dem Datum hat an dem die Änderungen wirksam werden.
Frage 1:
Hat der Kunde immer die Möglichkeit zu wählen ob er nur widerspricht, also die Fortsetzung zu alten Konditionen wünscht, oder ob er kündigen kann?
Wonach richtet sich ob man kündigen muss/kann oder ob man widersprechen=Fortsetzung des Vertrages bestehen kann?
Frage 2:
Sind die ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeiten immer einzuhalten oder kann sich der Anbieter durch eine AGB-Änderung die Einhaltung umgehen?
Frage 3:
Spielt es eine Rolle ob es sich um ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Mobilfunkvertrag, DSL, usw.) handelt oder um einen Vertrag mit vereinbarter Laufzeit, z.B. Festgeldvertrag mit einer Bank?
Vielen Dank.
Gruß
Einhaltung vereinbarte Vertragslaufzeiten bei Widerspruch AGB-Änderung
21. Januar 2017
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Frage vom 21. Januar 2017 | 17:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einhaltung vereinbarte Vertragslaufzeiten bei Widerspruch AGB-Änderung
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