Eingraben von Tonnen = bauliche Veränderung?

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
SaarlaenderErbe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingraben von Tonnen = bauliche Veränderung?

Hallo,

wir besitzen eine Wohnung in einem mehrfamilienhaus in Berlin. Zu der Wohnung haben wir einen kleinen Garten auf dem wir das Sondernutzungsrecht haben. Um die Pflanzen zu bewässen möchte ich gerne eine weitgehende automatische Bewässerung installieren. Da ich aus verschiedenen Gründen nicht ständig die Bewässerung am Hausanschluss lassen wirr, möchtei ch die verschiedenen Stellen im Garten aus 4 jeweils 60 liter Fässer (die als Vorrat dienen und jeweils ca. 80 cm hoch sind)) per kleine Pumpen bewässern. Damit es nicht so blöd aussieht und wir die 4 blauen Tonnen im Garten stehen haben, habe ich sie vergraben. Nun meckern meine Mitbewohner rum, dass es sich beim eingraben der Tonnen um eine bauliche Veränderung handelt, die ich erst durch alle Besitzer absegnen muss.

Nach meiner Meinung handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung, da die Tonnen ja zur Gartennutzung dienen.
Das graben von Löchern ist ja per se nicht verboten. So ist es ja auch erlaubt einen Teich anzulegen.

Gibt es hierzu irgendwo was schriftliches was ich meinen "lieben" Mitbesitzern vorlegen kann?

Zum einem will ich nicht bis zum Winter warten, wenn die nächste Sitzung ist und zum anderem will ich mich nicht so vonden anderen zu gängeln lassen.

-- Editiert von Moderator am 25.04.2017 23:04

-- Thema wurde verschoben am 25.04.2017 23:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

:forum:

Besser wäre Mietrecht oder WEG.


Und ja, die Tonnen wären genau wie die Anlage eines Teiches eine bauliche Veränderung, da muss die WEG in der Regel entsprechend zustimmen und zwar nicht die Besitzer, sondern die Eigentümer.
Der Vermieter sowieso.
Und zwar für jede Veränderung einzeln, also 1x Teich, 1x für die Tonnen, 1x für ...



Zitat (von SaarlaenderErbe):
da die Tonnen ja zur Gartennutzung dienen.

Mag ja sein, aber vermutlich hat man den Garten nur zur Nutzung gemietet. Und Nutzung bedeutet halt nicht umbauen sondern nur nutzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
SaarlaenderErbe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

uns gehört die Wohnung. Aber in einem solchem Haus ist es ja rechtlich nicht möglich die Fläche außerhalb der Wohnung zu besitzen :(

im folgenden Eintrag
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104365-sondernutzungsrecht-bei-eigentumswohnung---teich-bauen

lese ich raus, dass ein Teich durchaus erlaubt ist.
Leider habe ich keinen Eintrag gefunden der sich mit meinem Fall näher befasst.

Ich bin davon ausgegangen, dass alles erlaubt ist, was dazu dient, eine normale Gartennutzung zu gestatten. Dies schließt eine Bewässerung ja mit ein. Das meine Nachbarn der Meinung sind, ich könnte mich ja jeden Tag mit der Gießkanne/Schlauch hinstellen um zu gießen ist für mich ja nicht bindend. Die sind fast alle Rentner und hätten die Zeit dafür.

Wäre super, wenn doch noch jemand einen Beitrag oder richterlichen Beschluss kennt, der dies erlaubt. Das entsprechende Gesetz ist ja recht schwammig.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von SaarlaenderErbe):
Aber in einem solchem Haus ist es ja rechtlich nicht möglich die Fläche außerhalb der Wohnung zu besitzen

Alleine die Tatsache das ihr den Garten nutzt (also auch besitzt), negiert doch schon die Annahme man könne keine Fläche außerhalb der Wohnung besitzen.



Zitat (von SaarlaenderErbe):
lese ich raus, dass ein Teich durchaus erlaubt ist.

Ein Teich kann erlaubt sein.
Kommt halt darauf an, was genau in der WEG vereinbart wurde.#



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Bei einer baulichen Veränderung müssen nur die zustimmen, die in ihren Rechten über ein bestimmtes Maß hinaus betroffen sind. Da die Tonnen gerade wenn sie vergraben sind, nicht das Bild des Gartens verändern und die Miteigentümer auch sonst wohl eher nichts damit zu tun haben, könnte auch auf die Zustimmung verzichtet werden.

Schau dir den Passus im Gesetz an und frage jeden einzelnen Miteigentümer, inwiefern er durch die Tonnen über das zu akzeptierende Maß hinaus in seinen Rechten konkret beeinträchtigt ist.

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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ich würde mir, abgesehen vom rechtlichen, überlegen, ob sich er Aufwand, Kosten und Stress mit den Nachbarn wegen 240l lohnt. Das ist ja nicht wirklich viel an Wasservorrat und dann von 4 Pumpen dran hängen. Und zuerst 4 Löcher größer 80cm ausheben. Je nach Boden viel Spaß dabei.
Dann nimm doch lieber so eine automatische Bewässerungsuhr vom bekannten blauen Anbieter mit G.

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