Eingestelltes Verfahren bei Bewerbung angeben?

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
Eingestelltes Verfahren bei Bewerbung angeben?

Hallo - ich bin`s mal wieder. Bin momentan auf Stellensuche und auf ein interessantes Angebot beim Bundesnachrichtendienst gestoßen. Jetzt fällt mir sicher mein Ladendiebstahl aus 2003 (Einstellung gegen Auflage) auf die Füße, denn im Personalbogen wird nach strafrechtlichen und disziplinarischen Verfahren gefragt. Muss ich das angeben? Oder kann ich es ganz knicken, eine Bewerbung zu schreiben, da sie aufgrund meiner "Vergangenheit" zum Scheitern verurteilt ist? Ich kann mir vorstellen, dass ein Verschweigen trotzdem über Nachforschung bei Polizei oder StA rauskommen kann.
Danke im voraus für eine kompetente Antwort!!!

-----------------
"Gruß Ria"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Für Nachrichtendienste des Bundes ist eine Sicherüberprüfung mit Sicherheitsermittlung nach §10 SÜG durchzuführen, 'soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 oder § 9 für ausreichend hält.' (§10 SÜG). Da bei Überprüfung nach §§9,10 SÜG auch die Polizei befragt wird, läßt sich das eingestellte Verfahren wohl kaum verschweigen...

Aus §12 SÜG:

quote:

(1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:
1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister,
3. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion und die Nachrichtendienste des Bundes.
(2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 9 trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 1 folgende Maßnahmen:
1. Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen , in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre,
2. Prüfung der Identität des Betroffenen.
Wird der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte des Betroffenen in die Sicherheitsüberprüfung gemäß § 2 Abs. 2 einbezogen, trifft die mitwirkende Behörde bezüglich der einzubeziehenden Person die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 10 befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegeben Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen.
...



Aus §13 SÜG:
quote:

...
(4) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in § 3 Abs. 3 genannten Personen, sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Straf- und Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben.


-- Editiert von danielB am 15.03.2006 13:46:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Ria,

von Ihnen habe ich ja wieder sehr lange nichts mehr gehört. An Ihren Ladendiebstahl kann ich mich aber noch erinnern. Sie wollen sich beim BND bewerben? Wie gehts Ihnen denn so?

Viele Grüße,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke DanielB für die Auszüge!

Hallo Herr Roenner,
danke für Ihre Nachfrage. Das mit dem Erinnern hat wohl mit meiner hartnäckigen Fragerei zu tun ;)
Mir geht es ganz gut, wenn man meine momentane Arbeitslosikeit außen vor lässt. Ich bin jetzt auf der Suche nach einem attraktiven Job. Leider wird das dann wohl nichts mit dem BND. Oder sollte man es trotzdem versuchen?
Auch wenn Sie nichts von mir im Forum lesen, so bin ich doch ab und zu ein interessierter Gast und hole mir Hinweise und Tipps in verschiedenen Sparten. Dazu bedarf es nicht immer eigener Fragen. Mit Ihren geduldigen und kompetenten Antworten vor allem im Strafrecht sind Sie nun schon lange Zeit in diesem Forum präsent, das finde ich ganz klasse!
Ihnen weiterhin alles Gute!

-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, dass es an schon an einem möglicherweise auch noch geringfügigen Ladendiebstahl scheitert. Nur angeben müssen Sie den eben schon. Wenn Sie versuchen sowas zu verschweigen und es würde doch bekannt, beeinträchtigt das Ihre Vertrauenswürdigkeit wesentlich mehr als der Ladendiebstahl.
Vor einer Ablehung der Zulassung ist Ihnen nach §6 SÜG ist Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu solchen Tatsachen zugeben, es sei denn dadurch droht ein erheblicher Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Das würde ich hinsichtlich Ihnen ohnehin bekannten Einträgen in Polizei eher ausschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Ria,

es freut mich, dass Sie nach der langen Zeit noch hier 'vorbeischauen' und sich informieren. Dann scheint die Qualität dieses Rechtsforums doch ganz gut zu sein. Dankeschön, dass Sie eine so gute Meinung von mir haben. Das freut mich zu lesen.

Bezüglich Ihrer Frage zur Bewerbung beim BND kommt sehr auf die genaue Position an, für welche Sie sich beim BND bewerben, ob §8 SÜG, §9 SÜG oder sogar §10 SÜG angewandt wird bezüglich der Sicherheitsüberprüfung des sich Bewerbenden.

Wenn Sie mir sagen, für was für eine Position Sie sich bewerben möchten, kann ich Ihnen nähere Auskünfte darüber geben.

Freue mich von Ihnen zu lesen.


Viele Grüße,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Daniel,

überprüfen Sie in Ihrem Browser mal die Zeichenkodierung. Kann es sein, dass diese auf 'Automatisch' gestellt ist? Stellen Sie diese Automatik auf 'Aus' und die Zeichenkodierung auf

Westlich (Windows-1252)

oder

Westlich (ISO-8859-15)


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Bezeichnung der Stelle ist "Fachangestellte für Medien- und Infodienste".
Und ich möchte es nicht versäumen, danke für die schnellen Antworten zu sagen!!!!


-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Ria,

ich habe versucht mit ein paar Beamten zu sprechen beim BND, die sich damit beschäftigen. Aufgrund der Spezifität der Anfrage wollten diese die Frage nicht telefonisch beantworten, sondern sich dazu schriftlich äußern. Das ist mir zwar unverständlich, da es sich meines Erachtens um eine relativ einfache juristische Frage handelt, aber das mag wohl daran liegen, dass die jeweiligen Personen von dem Inhalt dieser Materie doch nicht so wirklich Kenntnisse aufzuweisen hatten.

Schreiben Sie an:

Bundesnachrichtendienst
- Zentrale-
Heilmannstrasse 30
82049 Pullach

Die Anfrage wird dann an die jeweilige Abteilung weitergeleitet.

Oder Sie warten bis ich dies getan habe, da mich diese Frage selbst interessiert. Den Schriftsatz dazu setze ich heute noch auf.

Da Sie ja entsprechendes Interesse an der Stelle haben, würde ich mich an Ihrer Stelle dennoch dort bewerben.

Ob Sie das Verfahren im Personalbogen angeben müssen hängt davon ab, wie die Frage nach strafrechtlichen und disziplinarischen Verfahren genau gestellt wurde bzw. in welchem Kontext diese Frage im Personalbogen steht.

Gern geschehen.


Viele Grüße,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 15.03.2006 16:46:12

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,
danke für den Hinweis; in einem der Browser, die ich heute verwendet habe, war doch tatsächlich ISO-8859-1 eingestellt...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Daniel,

gerne. Manchmal springt die Zeichenkodierung auch komischerweise ohne ein Zutun um. Zumindest passiert das bei meinem Browser manchmal. Sobald man aber merkt, dass einige Zeichen wie Anführungszeichen oder Umlaute nicht richtig dargestellt werden, muss man es wieder umstellen. Selbst zwischen den oben dargestellten Alternativen Westlich (Windows-1252) oder Westlich (ISO-8859-15) bestehen Unterschiede. Da muss man dann schauen, welches besser passt. Letzteres stellt z.B. bei mir die Anführungzeichen nicht richtig dar.


Viele Grüße,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,
im Personalfragebogen wird es wie folgt unter Punkt "Erklärung über strafrechtliche sowie disziplinargerichtliche Verfahren/Maßnahmen" unter 1. aufgeführt:
Gegen mich schweben oder schwebten Ermittlungs- oder Strafverfahren ja/nein
wenn ja: Mir werden folgende Straftaten zur Last gelegt...../Polizeibehörde; Staatsanwaltschaft; Gericht...../AZ....../Abschluss (z.B.eingestellt/verurteilt zu).....
Ich denke, ich werde mich bewerben mit allen erforderlichen ehrlichen Angaben und parallel dazu abwarten, was man Ihnen mitteilen wird.
Ich danke Ihnen vielmals :)


-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nun, unter dieser Formulierung müssen Sie in der Tat das eingestellte Verfahren angeben. Kennzeichnen sollte man dann, dass das Verfahren eingestellt worden ist usw. Aber das steht ja alles im Personalfragebogen.

Bevorzugen Sie, dass ich das Ergebnis hier poste, oder soll ich es Ihnen mailen (sofern die e-Mail Adresse von damals noch stimmt - "R...@heb.. .de)?

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 15.03.2006 17:16:26

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

diese email-Adresse wurde gelöscht und Ihre habe ich leider auch nicht mehr. Ich hätte nichts dagegen, wenn Sie Ihre Recherche hier einstellen.

Bis demnächst und machen Sie bitte weiter so!

-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Ria,

bitte sagen Sie mir, ob Ihre Frage noch aktuell ist, da sich diesbezüglich etwas ergeben hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 20.05.2006 23:31:49

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

das muss ja hochgeheim sein, was sich da ergeben hat ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

inzwischen habe ich eine gute Anstellung gefunden :) Mich würde es aber trotzdem für die Zukunft interessieren.


-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
frage1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Bewerbung in einer Freimaurer-Loge gilt das gleiche wie beim BND.
Selbst Bagatelldelikte zu verschweigen, die Jahren zurückliegen, hilft auch nicht. Es kommt sowieso raus.
Sie wollen nämlich Deine Ehrlichkeit und Deine Glaubwürdigkeit auf die Probe stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hvjk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, mich würde die Antwort der BND Mitarbeiter brennend interessieren und würde mich über eine Antwort freuen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.092 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.