Eingeschränktes Haltverbot auf einem Parkplatz
Hallo zusammen,
mir wird das "Parken im eingeschränkten Haltverbot für Zone gemäß Verkehrszeichen 290/292" vorgeworfen. Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz auf einer nicht markierten und damit nicht vorgesehen Fläche geparkt.
Die Verkehrszeichen 290 und 292, d.h. Anfang und Ende des eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, sind weder auf dem Parkplatz noch auf der Zufahrt zum Parkplatz aufgestellt.
Herrscht auf einem Parkplatz automatisch eingeschränktes Halteverbot für eine Zone wie in der Verwarnung begründet?
Viele Grüße
-- Editiert von Student28HH am 09.10.2008 17:43:00
von Student28HH am 09.10.2008 17:39
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen