Eingeschränktes Haltverbot auf einem Parkplatz

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Eingeschränktes Haltverbot auf einem Parkplatz

Hallo zusammen,

mir wird das "Parken im eingeschränkten Haltverbot für Zone gemäß Verkehrszeichen 290/292" vorgeworfen. Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz auf einer nicht markierten und damit nicht vorgesehen Fläche geparkt.

Die Verkehrszeichen 290 und 292, d.h. Anfang und Ende des eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, sind weder auf dem Parkplatz noch auf der Zufahrt zum Parkplatz aufgestellt.

Herrscht auf einem Parkplatz automatisch eingeschränktes Halteverbot für eine Zone wie in der Verwarnung begründet?

Viele Grüße

-- Editiert von Student28HH am 09.10.2008 17:43:00


von Student28HH am 09.10.2008 17:39
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Eingeschränktes Haltverbot auf einem Parkplatz
''''Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben oder das Parken in dafür gekennzeichneten Flächen zugelassen werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.''''

das steht zu dem zeichen 290 und 292!

''''Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz auf einer nicht markierten und damit nicht vorgesehen Fläche geparkt.''''

damit ist es doch leider klar.



von jau am 10.10.2008 09:29
Status: Unsterblich (920 Beiträge)
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