Man geht ja oft von Eingehungsbetrug aus, wenn jemand sich Geld leiht und nicht zurückzahlt, obwohl er bereits vorher eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Wie sieht das denn aus, wenn jemand zwar die Eidesstattliche Versicherung noch nicht abgegeben hat, aber hätte abgeben müssen und sich bereits mehrfach der Verpflichtung zur Abgabe der EV entzogen hat?
Eingehungsbetrug und Eidesstattliche Versicherung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wird die EV nicht abgegeben, kann ggf. ein HB zur Abgabe der EV beantragt werden. Diese Beugehaft dauert maximal sechs Monate und Du kannst davon ausgehen danach eine Rechnung von der JVA zu erhalten, da Du selber die Haft "veranlasst" hast, diese aber hättest abwenden können.
Was Betrug betrifft: Wichtig ist dabei, dass ein Vermögensschaden entstehen ist (oder enstehen wird). Mit dem Wissen die geforderte VERTRAGLICHE Leistung - WIDER besseren Wissens - NICHT erbringen zu können oder gar wollen, um sich letzt schließlich selber zu bereichern, steht es dann außer Frage, dass ein Eingehungsbetrug vorhanden ist.
Wenn Beispielsweise ein Handyvertrag abgeschlossen wird, der Beispielweise durch einen Schufa-Eintrag (EV, HB etc.) definitiv zur Ablehnung geführt hätte, dieser Eintrag aber bislang nicht vorhanden ist, weil es keinen HB etc. gibt oder dieser sonstwie vereitelt wird, und man diesen Umstand ausnutzt (bzw. auch verheimlicht) um dann Vorteile zu erlangen, OBWOHL man keine Gegenleistung erbringen kann/wird, dann hast Du einen Eingehungsbetrug.
Etwas ähnliches gilt auch beim Einmietbetrug (Mietnomaden): Es werden zum Beispiel Auskünfte gefälscht, die die wahre finanzielle Situation verschleiern sollen und der Vertrag kommt zustande, obwohl der Mieter definitiv weiß, dass er nicht zahlen wird/kann.
-- Editiert von Albarion am 09.08.2016 16:08
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