Einfuhr von Arzneimitteln // Nahrungsergänzung aus den USA // Zoll - Verwarnungsgeld

5. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 22:13:22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfuhr von Arzneimitteln // Nahrungsergänzung aus den USA // Zoll - Verwarnungsgeld

Hallo,

ich habe mich soeben hier angemeldet in der Hoffnung, dass mir Jemand genauere Informationen bzw. Erfahrungen mit ähnlichen Situationen wie der meinen nennen kann.
Ich hab wegen Verdauungsproblemen ein Nahrungsergänzungsmittel aus den USA bestellt, welches aus 100% pflanzlichen Inhaltsstoffen, wie Chia Samen und anderen Ballaststoffreichen Inhaltsstoffen besteht. Das Produkt bestellte ich dort weil ich im Internet viel Gutes über dessen Wirksamkeit gelesen habe (das Produkt bestellte ich über Pure for men aus den USA, welches speziell auf Männer ausgerichtet ist).
Nun zum eigentlichen Vorfall. Das bestellte Produkt kam nie bei mir an und unter der Sendungsverfolgungsnummer des Pakets, welche mir der Versender per E-Mail schickte, konnte ich sehen wie mein Paket nachdem es bereits in Deutschland war, angeblich wieder zurück in die USA ging. Daraufhin kontaktierte ich den Verkäufer und schilderte mein Problem. Dieser schickte daraufhin ohne meine Einwilligung ein neuese Paket als Ersatz an mich. Dieses kam auch nie an.

Heute am 05. November 16 habe ich nun ein Schreiben des Hauptzollamtes Saarbrücken bekommen, in welchem steht dass in meiner Sendung Arzneimittel festgestellt worden sind. Ich habe nun laut Schreiben mit einem weiteren Schreiben des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung zu rechnen und solle mich darauf einstellen mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 EUR wegen der Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland bestraft zu werden.

Soweit dieser Vorfall, welcher die erste Sendung des Verkäufers an mich betrifft. Selbst wenn ich dieses Verwarnungsgeld entrichten muss ist dies schon hoch genung. Nun hat der Verkäufer jedoch wie bereits oben erwähnt ohne meine Einwilligung eine zweite Sendung auf den weg gebracht.
Meine Frage ist jetzt ob ich wegen der Ersatzlieferung ebebfalls mit einem weiteren Schreiben des Zolls zu rechnen habe und habe auch bedenken dass dies noch negativer für mich ausfällt, da jetzt sozusagen aus der Sicht des Zolls kein Einzellfall mehr für die Einfuhr von Arzneimitteln mehr besteht.
Ich wusste nicht dass es sich bei diesem pflanzlichen Produkt um ein Arzneimittel handeln könnte. Darüberhinaus ist meine Frage ob ich für die zweite Einfuhr nach Deutschland auch "haften" muss, obwohl ich keine zweite Bestellung aufgegeben habe und der Versender einfach einen Ersatz an meine Adresse geschickt hat ?
Wie habe ich mich nun zu reagieren ? Sollte ich erst das Schreiben des Landesamtes abwarten und mich bei diesem "rechtfertigen" (E-Mail-Verkehr mit dem Verkäufer auf Englisch und weitere Details zu meiner Bestellung etc. habe ich ich bereits rausgesucht) ?

Ich hoffe ich konnte meine Situation verständlich schildern und bin sehr an Antworten bezüglich meiner Fraggestellungen interessiert.

Danke und freundliche Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist jetzt ob ich wegen der Ersatzlieferung ebebfalls mit einem weiteren Schreiben des Zolls zu rechnen habe

Ja.

Zitat:
Ich wusste nicht dass es sich bei diesem pflanzlichen Produkt um ein Arzneimittel handeln könnte.

Viele Produkte, die in den USA als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, zählen in Deutschland als Arzneimittel.

Zitat:
Darüberhinaus ist meine Frage ob ich für die zweite Einfuhr nach Deutschland auch "haften" muss, obwohl ich keine zweite Bestellung aufgegeben habe und der Versender einfach einen Ersatz an meine Adresse geschickt hat ?
Wie habe ich mich nun zu reagieren ? Sollte ich erst das Schreiben des Landesamtes abwarten und mich bei diesem "rechtfertigen" (E-Mail-Verkehr mit dem Verkäufer auf Englisch und weitere Details zu meiner Bestellung etc. habe ich ich bereits rausgesucht) ?

Außer Abwarten kann man derzeit nichts sinnvolles machen.
Derzeit scheint die erste Sendung noch gar nicht "abgearbeitet" zu sein, weil noch gar kein Bußgeldbescheid vorliegt.
Und deshalb würde ich wegen einer etwaigen zweiten Sendung derzeit noch keine Pferde scheu machen.

-- Editiert von drkabo am 07.11.2016 13:08

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