Einfuhr einer Schußsicheren Weste legal?

24. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
knorzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Einfuhr einer Schußsicheren Weste legal?

Guten Abend zusammen
Ich wende mich hier an das Forum wegen des geplanten Erwerbs einer Schußsicheren Weste Schutzklasse 4 aus dem Ausland


Bei der Schutzklasse 4 handelt es sich um eine Ballistische Schutzweste aus Kohlefaser die im Brust und Rückenbereich mit sogenannten Traumataplatten (Kombination aus Spezialkeramik + Spezialstahl) verstärkt.
Diese Platten schützen vor Stichwaffen und vor Geschoßen aus Militärwaffen.


Habe schon bei einigen deutschen Anbietern wegen des Erwerbes angefragt.
Dort wurde mir mitgeteilt der Erwerb einer reinen Kohlefaserweste (entspricht Schutzklasse 1) sei kein Problem.

Aber der Erwerb der SK4 Platten wurde mit folgender Begründung verweigert:

der Erwerb und Besitz sei gemäß §1 Abs.5 Ziff.1 der achten Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung ausschließlich Angehörigen der Bundeswehr,der Polizeien des Bundes und der Länder,des Zivilschutzes,sowie sonstigen Einrichtungen die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen gestattet.

Privatpersonen sei der Besitz und Erwerb bei Strafandrohung untersagt.

Jetzt habe ich einen Anbieter aus den USA gefunden,der mir die Platten verkaufen würde.

Jetzt meine Frage:

Die Platten müssen ja bei der Einfuhr durch den Zoll.
Muß ich mit einer Beschlagnamung rechnen?

Und wenn der Zoll die Platten einzieht,muß ich mit weiteren Strafrechtlichen Folgen rechnen?

Es geht hier um einen Wert von ca.800€ ohne Einfuhrzoll und Einfuhrsteuern.

Ich bedanke mich im Voraus für ihre Hilfe

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Aus der genannten Verordung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gsgv_8/gesamt.pdf geht nicht hervor dass die Abgabe an Privatpersonen untersagt wäre.

Es geht hier m. E. ausschließlich um die Qualitätsmerkmale sowie Kennzeichnung der Ausrüstung.

Was spricht dagegen beim zuständigen Zollamt nachzufragen ob es aus deren Sicht eine Einfuhrbeschränkung bei Schutzausrüstungen gibt?



-----------------
""

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knorzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Abend

Das Problem ist die seit 1993 in der EU vorgeschriebene CE Kennzeichnung.

Nach deutschen Recht aber obliegt die Zulassung und Qualtätsprüfung den Beschußämtern.

Deren Prüfnormen liegen deutlich höher als die CE Norm für Köperpanzerungen.

Ohne CE Zeichen jedoch darf kein Produkt für Privatpersonen in Umlauf gebracht werden.

Für Angehörige von Polizei und Militär wiederum gilt eine Ausnahmeregelung.

Das ist das Problem

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

In diesem Fall wäre zu prüfen ob der In-Umlauf-Bringer entweder der Importeur oder Du (als Zwischenhändler?) gilt.

Im ersteren Fall sollte man sich tatsächlich bereits jetzt mit dem Zoll in Verbindung setzen um die mögliche Einfuhr (für den persönlichen Gebrauch) zu prüfen.

Auch käme eventuell der Erwerb in der Schweiz in Betracht und anschließend die persönliche Einfuhr.

Ich würde das Problem einmal im Forum Wirtschaftsrecht vorbringen, hat ja mit Strafrecht nichts zu tun.


-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.247 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen