Einführung "job description"

27. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
4485670
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einführung "job description"

Hallo,

Arbeitnehmer A ist in einem befristeten Arbeitsvertrag auf 2 Jahre seit einem Jahr tätig.
In seinem Arbeitsvertrag steht zu seinem Tätigkeitsfeld lediglich sein Titel "Webdeveloper". Die Stellenbeschreibung lautete allerdings "Programmer junior". Gerade wegen des "junior" verhandelter A natürlich weniger Gehalt aus.
In der Realität muss A bereits deutlich über das "junior" hinausgehende Arbeiten verrichten.
Nun möchte Firma B "job descriptions" einführen und A befürchtet das in diesen Aufgaben enthalten sein werden, die sich weder im Gehalt noch in der Position "junior" wieder spiegeln werden.
Kann A die "job description" ablehnen, sprich die zusätzlichen Arbeiten verweigern?
Ist die Position "junior" Teil des Arbeitsverhältnisses auch wenn sich nicht explizit im Arbeitsvertrag festgehalten ist, sondern nur in der Stellenausschreibung genannt wurde?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Der Begriff "junior" dürfte kaum ein rechtlich relevanter Begriff sein, und wenn ist dieser Begriff Auslegungssache. Außerdem ist sie nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags, das Weisungsrecht des AGs ist umfassender.

Eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung bedeuten, ich empfehle das auf keinen Fall.

Handelt es sich bei dem 2 Jahres-Vertrag um eine quasi verlängerte Probezeit oder ist die Arbeit wirklich auf 2 Jahre terminiert? Wenn es sich quasi um eine Probezeit handelt, führen solche Aktionen meist dazu, dass keine feste Anstellung danach erfolgt.

Ihr Beitrag ist nicht so ganz verständlich, das Gehalt dürfte doch erstmal im Vertrag festgelegt worden sein. Was ist der Unterschied zwischen "job descriptions" und "Stellenbeschreibung"?

Außerdem sollte im Vertrag die Arbeit nicht zu speziell angegeben sein, weil andernfalls bei einer evtl. betriebsbedingten Kündigung der Vergleichskreis eingeengt wird.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
4485670
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen dank für die schnelle Antwort!
Eine komplette Arbeitsverweigerung würde A natürlich nicht begehen. Die Verweigerung würde sich auf zusätzliche Anforderungen beziehen.

Im Arbeitsvertrag ist ein Enddatum festgelegt. Es wird natürlich stets eine Übernahme versprochen. Aber A wird selbst nicht fortführen.

Stellenausschreibung ist das was in der Zeitung zum Job stand, sprich Aufgaben, Bereiche...
Job description soll jetzt eine genau interne Beschreibung der Aufgaben werden.

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