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Einfach so Hausverbot?

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Einfach so Hausverbot?

In letzter Zeit haben sich bei mir die Probleme gehäuft und so kam eins zum andren, die folge Firma geht Pleite und ich brauche Arbeitsbescheinigungen fürs Arbeitsamt und zwar so schnell wie Möglich.

Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe von 04 - 06 in einer Produktionsfirma gearbeitet auf 400 euro- Basis und benötige nun eine Arbeitsbescheinigung, eigentlich sinnlos, weil sie nicht sozialversicherungsabgabepflichtig war, aber das AA will sie nun ein mal haben, sonst bekomme ich mein Arbeitslosengeld nicht.

Nun zu meinem Problem:

Seit dez. - heute steht Geld aus aus der alten Firma, ich benötige so schnell wie möglich stütze und bin darauf angewiesen quasi übermorgen beim AA an zu rufen um einen Termin zu vereinbaren zu Antrags Abgabe.

In der Produktionsfirma kam kurz vor meiner Kündigung ein neuer Chef, der lediglich für das personal wesen in den produktions- hallen zuständig ist. Er hat mich mehr oder weniger aus Persönlichen Gründen gekündigt, wahrscheinlich hat ihm meine Fre**e nicht gepasst und ich wurde grundlos gekündigt (klar 400 euro job ohne vertrag = grundlose Kündigung i.O.)
Das schlimmste daran: Er hat mir Hausverbot verteilt

War für mich irrelevant, bis gestern. Ich bin, nach dem ich beim Arbeitsamt war direkt zur alten Firma, damit die mir dir Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Es zählt für mich jetzt einfach jeder Tag. Die Firma ist recht groß und dir Büroräume für jeden zugänglich ohne irgendwelchen Wächtern oder sonstigem Schnick Schnack. Alle haben sich tierisch gefreut mich wieder zu sehen und im Personalbüro hat man mich direkt zu den großen Räumen gebracht zu den angestellten, die mit dem der mir Hausverbot erteilt hatte eigentlich gar nichts mehr zu tun hatten. Nun ich habe ja niemandem was getan und wollte nur diese Arbeitsbescheinigung haben. Und kaum hatte der Typ mich gesehen, hat er mich äußerst unhöflich aufgefordert zu gehen. Um unnötigen Ärger aus dem Weg zu gehen habe ich das Feld dann eben geräumt. Aber im Grunde, es ist nicht seine Firma und es gibt noch einen 2. der da etwas zu sagen hat. Im Internet habe ich gelesen, dass es nicht auf öffentliche Räume Auswirkung hat wenn ein Hausverbot ausgesprochen wird, nun weiß ich aber nicht, ob diese Räume eben als "Öffentlich zugänglich" gelten.
Über den Postweg dauert es nun mindestens 1 Woche bis ich die Arbeitsbescheinigung erhalten habe, eine weitere Woche bis ich den Antrag abgeben "darf" und dann kann ich mich auch gleich von der Brücke schmeißen, weil ich restlos pleite bin, seit Dezember am Krückstock laufe und nicht mehr weiter weiß.

Kann er mir dort, wenn ich einen wichtigen Antrag benötige, mit dem ER gar nix zu tun hat, einfach Hausverbot erteilen? Immerhin habe ich Anspruch auf diesen Antrag.

Ich bin dankbar um jede Hilfe!!!



von Cereslein am 20.02.2007 04:09
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>Einfach so Hausverbot?
@cereslein

die strafrechtsfrage werden die wissenden hier sicher beantworten

die lösung deines alg problems ist einfach: du erklärst an eides statt, schriftlich auf dem formular der aa, dass du xx euro gehalt bezogen hast und fügst gehaltsabrechnungen in kopie an. wenn du die nicht hast, die kontoauszüge, die den eingang d. gehalts zeigen.bitte das ganze persönlich oder per einschreiben an d. arb.agentur, mitsamt schriftlichem antrag auf vorschuß. (es nennt sich so, auch wenn es ja keiner ist, so müssen sie aber in die hufe kommen)

der ag ist verpflichtet und da du bereits mitgewirkt hast, kannst du über das hausverbot nachweisen, wird die aa den arb.geber schriftlich auffordern, die bescheinigung auszufüllen
red mal sachlich(!) aber bestimmt mit dem sachbearbeiter im amt. es gibt vorschriften für die bearbeitung d. antrages auf leistung


sunbee


von Sunbee 1 am 20.02.2007 09:57
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>Einfach so Hausverbot?
quote:
eigentlich sinnlos, weil sie nicht sozialversicherungsabgabepflichtig war,

Das ist nict ganz richtig, denn immerhin muß ein Arbeitgeber ja auch für einen Mini-Job eine pauschale für Renten- und krankenversicherung zahlen.

Aber nun zur eigentlichen Frage. Wenn Du ein Hausverbot bekommen hast, dann darfst Du dort nicht hin. Solltest du es dennoch tun, machst Du dich eines Hausfriedensbruchs strafbar.

Ich würde empfehlen, den Chef per e-Mail zu kontaktieren und ihn unter Fristsetzung aufzufordern, Dir die entsprechenden Unterlagen zuzusenden. Drohe ihm gegebenenfalls an, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Zu den sonstigen praktischen Lösungen: Siehe Beitrag von sunbee1.

Gruß Justice




von justice005 am 20.02.2007 12:17
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>Einfach so Hausverbot?
Wenn du da nix gemacht hast warum dann das Hausverbot ? Und wenn der da was zui sagen hat, dann kann der auch Hausverbot erteilen, egal ob da noch ein anderer ist, der auch was zu sagen ist und egal ob sich deine Kumpels und AK freuen dich zu sehen.


von Psychopath am 22.02.2007 04:07
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>Einfach so Hausverbot?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 22.02.2007 08:57
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