Einführung des akademischen Grades Master of Laws, LL.M. (Medizinrecht)
Von Rechtsanwalt LL.M. (Medizinrecht), Fachanwalt für Medizinrecht Ulf S. Grambusch 30.10.2009 | Ratgeber - uploads | 1851 Aufrufe Mehr zum Thema:LL.M., Medizinrecht
Der akademische Grad Master of Laws, "LL.M. (Medizinrecht)", wird mittlerweile im 2. Jahrgang vom Institut für Rechtsfragen der Medizin, DLS, Düsseldorf, verliehen. Das Masterstudium "geht hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinaus, was die Fachanwaltsordnung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ ver (...). Die praxisorientierte Ausgestaltung des LL.M. Programms vermittelt den Absolventen umfassende fachliche Kenntnisse und berufsspezifische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen eines Juristen im gesamten Bereich des Medizinrechts gerecht zu werden." (vgl. http://www.studiengang-medizinrecht.de/). Es handelt sich um eine Fortbildung im Bereich
- Verhältnis zwischen Arzt und Patient
Ulf S. Grambusch
Düsseldorf
Fachanwalt Medizinrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Fachanwalt Versicherungsrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Unfallversicherung
- Besonderheiten des Arztvertrages
- Arzthaftungsrecht, Arzthaftung, Recht der Arzthaftung
- Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses
- Standardprobleme des materiellen Arztstrafrechts
- Einführung in medizinische Grundbegriffe
- verfassungs- und europarechtliche Probleme des Medizinrechts
- Grundzüge der Ethik in der Medizin
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
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