Einer Abmahnung wegen Filesharing mit Spendierhosen begegnen?
Von Rechtsanwalt Tobias Michael 13.12.2010 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 647 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung, Filesharing
So zumindest die Empfehlung eines Kollegen.
Ein Mandant rief uns an und teilte uns mit, dass er gerade dabei sei für zwei Abmahnungen wegen Filesharings insgesamt 1.600 € (in Worten: eintausend und sechshundert) zu zahlen. Sein Anwalt hätte ihm dazu geraten, da wohl an den Abmahnungen nichts zu machen sei.
Tobias Michael
Magdeburg
Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
Bei uns machte sich Verwunderung bis Bestürzung ob des Rats des Kollegen breit. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Materie weiterhin im Fluss befindet und die Rechtsprechung hierzu immer noch recht uneinheitlich ist. Genug Argumentationsstoff also, um zu streiten, wenn einen eine Abmahnung erreicht. Selbstverständlich macht das nur dann Sinn, wenn man die relevanten Punkte kennt, an denen eine Diskussion Erfolg versprechend ist. Man kann natürlich auch sofort die Waffen strecken und zahlen. Unser Stil ist das nicht.
Leider konnten wir dem Mandanten nicht mehr helfen, da er bereits mit den Abmahnanwälten verhandelt und sich auf eine Ratenzahlung geeinigt hatte.
Aufgrund dieser erst kürzlich wieder gemachten Erfahrung, sei noch einmal auf die Möglichkeit der freien Wahl des Rechtsanwalts hingewiesen. Sich hierbei ein wenig Zeit zu nehmen und einen Spezialisten zu suchen, kann bares Geld sparen.



