Hallo Zusammen,
Eine Studentin aus Nicht EU Land. Sie wohnt studert in Deutschland seit 4 Jahren. Sie hat zur Zeit eine befristete Aufenthaltsgenemigung. Sie und ihre Studium wird durch ihre deutsche Bekannte finanziert, senau gesagt Verpflichtungserklärung. Ihr Freund ist auch mit Student (hat ein befristeter Aufenthaltsgenemigung,kommt aus dem Ausland)(Nicht EU Land). Er arbeitet als ein Teilzeitkraft. Beide sind Stundent. Sie haben vor eine Woche Kind bekommen.
Beide haben Aufenthalstgenemigung §16.1 zum Zweck Studium.
Frage: 1.
Bekommt das Kind eine Aufenthaltsgenemigung?
Frage: 2.
Was wird wegen das Kind ihre Studium abgebrochen wird?
Frage: 3.
Kann Sie einen Antrag für Kindergeld machen?
Oder muss ihr Freund finanzieren, obwohl der auch Student ist.
Frage: 4.
Bekommt Sie eine andere Aufenthaltsgenemigung, falls Ihr Studium abgebrochen wird.
Frage : 5.
Was passiert mit Verpflichtungserklärung?
Frage: 6.
Hat Sie oder beide Bleibe recht in Deutschland, wegen Kind?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße,
Max
Eine Studentin mit ein Befristetes Aufenthaltserlaubnis Kind bekommen
28. Dezember 2015
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Frage vom 28. Dezember 2015 | 22:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Studentin mit ein Befristetes Aufenthaltserlaubnis Kind bekommen
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2015 | 12:14
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:Frage: 1.
Bekommt das Kind eine Aufenthaltsgenemigung?
Ja
Zitat:Frage: 2.
Was wird wegen das Kind ihre Studium abgebrochen wird?
Sofern sie keinen anderen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck erhalten kann, muss sie ausreisen.
Zitat:Frage: 3.
Kann Sie einen Antrag für Kindergeld machen?
Oder muss ihr Freund finanzieren, obwohl der auch Student ist.
Ja
Zitat:Frage: 4.
Bekommt Sie eine andere Aufenthaltsgenemigung, falls Ihr Studium abgebrochen wird.
Wenn sie dafür einen Grund hat ?
Zitat:Frage : 5.
Was passiert mit Verpflichtungserklärung?
Der Verpflichtungsgeber muss für alle Kosten aufkommen, welche dem Staat entstehen. Dafür hat er sich verbürgt.
Zitat:Frage: 6.
Hat Sie oder beide Bleibe recht in Deutschland, wegen Kind?
Wegen des Kindes kann sie kein Aufenthaltsrecht erhalten, denn das Kind ist ja ebenfalls ein Ausländer (so wie Mutter und Vater).
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