Eine Frage

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Romi9
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Frage

Meine Großmutter kommt aus Deutschland. Mein Großvater war einer Pole. Nach dem zweiten Weltkrieg hatte sie beschlossed, mit ihrem Mann in Polen zu bleiben.

Oma´s Eltern waren Deutsche, auch ihre beide Schwestern leben in Deutschland. Sie hat einige Dokumente aus Deutschland, wie Geburtsurkunde etc.

Sie hat die Polnische Staatsangehörigkeit. Meine Frage lautet

Könnte sie Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? Falls Ja, welche Dokumente benötigt sie?

Gruß, Klear.

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9 Antworten
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#2
 Von 
Romi9
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Mühe.

ich benötige weiter eine Erklärung . Falls Oma eine Deutsche Staatsbürgerschaft erhält, ob es möglich ist, dass ihre Enkelkinder auch Eine erhalten?

Danke im Voraus.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Früher erlangte man die "Abstammung" vom Vater, in Wikipedia findet man ein paar Daten und Fakten. Es kommt drauf an wann was passierte.
Ich würde mal die Deutsche Botschaft aufsuchen, oder einen Anwalt der sich auskennt.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Romi9
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich habe es verstanden. Das heißt, dass Oma eine deutsche Staatsbürgerin werden kann, aber ihre Kinder nicht, da der Opa kein Deutscher war.

stimmt es?!

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

na ja, es scheint sich da um die Einbürgerung einer ehemaligen deutschen Staatsbürgerin zu handeln. Dies ist nach § 13 StAG möglich. Es handelt sich aber um eine Kann-Bestimmung. Im Antragsverfahren werden die Beziehungen zu D geprüft - Verwandte in D sind da ganz prima. Was ich nicht weiß, ist, wo der Antrag zu stellen ist. Während des Antragsverfahrens darf man nicht in D wohnen! Die Oma wendet sich am besten mal an das nächste deutsche Konsulat. Die Einbürgerung der Enkel ist nicht möglich.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
Romi9
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, es hat viele Sache erklärt.

Einbürgerung von Enkel ist nicht möglich, Was ist mit Oma´s Kindern, die bereits familien haben und nicht in BRD wohnen? haben ihre volljährige Kinder recht auf Einbürgerung!

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

im §, den Sie vielleicht einfach mal lesen, sind ausdrücklich nur "ehemalige Deutsche und ihre minderjährigen Kinder" erwähnt.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

im §, den Sie vielleicht einfach mal lesen, sind ausdrücklich nur "ehemalige Deutsche und ihre minderjährigen Kinder" erwähnt.

Gruß vom mümmel

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