Hallo liebe Community,
Ich bin 18 Jahre alt, hier geboren und habe dieses Jahr Abitur gemacht. Ich habe die türk. Staatsangehörigkeit. Meine Eltern sind mittlerweile beide deutscher Staatsangehörigkeit, jedoch seit geraumer Zeit geschieden. Ich lebe bei meiner Mutter, welche arbeitslos ist und SGB II bezieht.
Als meine Eltern noch verheiratet waren, habe ich die Einbürgerungszusicherung schon erhalten und bin daraufhin zum Konsulat und habe mittlerweile auch die Genehmigung zum Austritt aus der türk. Staatsangehörigkeit.
Damit bin ich zu meiner neuen Betreuerin (hat sich geändert) und die meinte, ich solle Ihr aktuelle Einkommensnachweise sowie Nachweise zum Studium (welcher im Oktober beginnt), Nachweise das ich mietfrei wohne und etc. bei Ihr abgeben. Ich habe nun jedoch angst, dass ich nun doch nicht die Staatsbürgerschaft erlange, da meine Mutter SGB II bezieht ... Und weiterhin wundert mich es, dass ich trotz der Einbürgerungszusicherung, die ich schon seit einem Jahr besitze, nochmals all diese Dokumente abgeben muss.
Muss ich um eine Rücknahme der Zusicherung fürchten, oder soll ich einfach wie gefordert Einkommensnachweis (Bewilligungsbescheid) und etc. abgeben ?
Ich danke im vorraus !
Einbürgerungszusicherung schon da - Eltern nun jedoch geschieden (Mutter SGB II)
26. Juli 2016
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Frage vom 26. Juli 2016 | 13:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einbürgerungszusicherung schon da - Eltern nun jedoch geschieden (Mutter SGB II)
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#1
Antwort vom 26. Juli 2016 | 15:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ok es hat sich erledigt.
Nachdem ich per Mail gefragt habe wurde mir gesagt, dass die finanzielle Situation meiner Mutter bzw. meiner Eltern keine Rolle für mich spielt.
Danke trotzdem an diejenigen die es sich durchgelesen haben.
Und jetzt?
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