Einbürgerung und Kind

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Colonnel2013
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung und Kind

Hallo,

ich habe dieser Text bei diesem Link: http://www.integration-in-wuppertal.de/de/aufenthalt/einbuergerung/index.php
gelesen und wollte fragen ob es mir zutreffen könnte.

Durch die Geburt erwirbt ein nach dem 31.12.1999 geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn:

"das Kind im Bundesgebiet geboren ist
sich ein Elternteil vor der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und der Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. seit dem 01.01.2005 eine Niederlassungserlaubnis besitzt"

Ich bin ein seit mehr als 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebender studierende Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung und möchte wissen ob ein in Deutschland geborenes Kind von mir und einer ausländischen Frau die deutsche Staatangehörigkeit nach de Geburt sofort erwerben kann und welche Konsequenzen das für die ausländischen Erltern hätte?

BG Frederic




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Ich bin ein seit mehr als 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebender studierende Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung

Diesen Aufenthaltstitel gibt es schon seit 2005 nicht mehr.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

"Diesen Aufenthaltstitel gibt es schon seit 2005 nicht mehr. "

Na und? Die gilt seit 1.1.2005 als Niederlassungserlaubnis weiter.
Folglich die Antwort: Ein jetzt (im Inland) geborenes Kind des Fragestellers erwirbt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft nach § 4 (3) StAG.

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