Einbürgerung des Vaters und des Kindes ohne Mutter

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
archimonde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung des Vaters und des Kindes ohne Mutter

Hallo,

In den nächsten Monaten möchte ich den Einbürgerungsantrag zusammen mit meiner minderjährigen Tochter abgeben. Ich bin verheiratet, meine Frau möchtet sich nicht einbürgern.

Wäre das ein Hindernis für mich und meine Tochter einzubürgern? Oder brauche ich die Genehmigung von meiner Frau dass unsere Tochter miteingebürgert werden soll, und wenn ja, in welcher Form?


Mit freundlichen Grüßen,

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Beide Elternteile müssen zustimmen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HoladieWaldfee
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Da müssen beide Elternteile zustimmen, allerdings kann das auch letztendlich von einem Richter entschieden werden, der abwiegt wo das Kind besser aufgehoben ist.

0x Hilfreiche Antwort

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