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Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt

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Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt

Guten Abend,

ich habe da mal einige Fragen was die Einbürgerrung bzw. Unbefristeten Aufenthalt betriff.
Mein Freund und ich sind seit 13 Jahren zusammen und er selbst ist seit 15 jahren in Deutschland!
Wir haben 3 Gemeinsame Kinder im Alter zwischen 10 und 1Jahr!!
Was muß er für Vorraussetzungen haben das er eins von beiden ohne Frage bekommt!?
Er hat immer gearbeitet aber es war immer laut Ausländerbehörde zu niedrig oder sonst irgendwas ,die haben immer was gefunden!!
Wie hoch muß der Verdienst sein das die Ausländerbehörde nix mehr zu mekkern hat!!!!
Zur Zit beziehen wir leider Harz4 und er spielt halt jetzt mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen!!wenn das aber nicht klappen sollte muß ersich Arbeit suchen und er muß ja sicherlich soviel verdienen das wir kein Geld mehr vom Amt bekommen!!!Oder ??
Wir sind nicht verheiratet, er ist Indischer Staatsangehörigkeit!!!
Wir wohnen in Sachsen,glaub das Bundesland spielt da auch eine Rolle!!
Ich bedanke mich für jede Antwort!!!



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von imra4 am 15.03.2010 19:28
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Hallo!

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (= unbefristeter Aufenthaltstitel) muss der Lebensunterhalt durch Deinen Freund sichergestellt werden, d. h. solange er Sozialleistungen (ALG II) bezieht, kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Soweit ich weiss, ist die eigenständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes auch eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung.

Sind die Kinder deutsch? Welchen Aufenthatstitel hat Dein Freund zur Zeit? § 28 AufenthG ?



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von Aericura am 15.03.2010 22:11
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Ja die Kinder sind deutsch er hat seit 14 Jahren die befristete Aufenthaltserlaubniss!!!!Ich habe gestern gelesen auf einer anwaltsseite das wenn der bezug von ALG2 Nicht selbstverschuldet bezogen wird ,kann die erteilung der NLE erteilt werden wie verhällt sich das!!!

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von imra4 am 16.03.2010 16:09
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung ist der Lebensunterhalt auf jeden Fall sicherzustellen! Selbst wenn ALG II nicht durch das eigene Verschulden bezogen wird!

Die weiteren Voraussetzungen für Erteilung einer Niederlassungserlaubnis findest Du im § 9 AufenthG.

Hat Dein Freund denn eine AE nach § 28 AufenthG? Seit wann? Wenn nicht, welchen Titel hat er?



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von Aericura am 16.03.2010 16:17
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
wie finde ich herraus nach welchen § die AE meines Freundes ausgestellt ist!1Da wir nicht verheirratet sind kann es sich um den von ihnen genannten § nicht handeln??!

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von imra4 am 16.03.2010 16:33
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
da steht keiner drin wo steht der genau???

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von imra4 am 16.03.2010 16:59
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
habe es gefunden ,es ist §31 Aufenthaltsgesetz

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&quot;&quot;<!--dejureok-->


von imra4 am 16.03.2010 17:03
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
War Dein Freund vorher in Deutschland mit einer Ausländerin verheiratet? § 31 AufenthG bezieht sich auf das eigenständige Aufenthaltsrecht der Ehegatten.

Hat Dein Freund die Vaterschaft der Kinder anerkannt? Gibt es das gemeinsame Sorgerecht? Normalerweise würde Dein Freund dann als Vater von deutschen Kinder eine AE nach § 28 AufenthG bekommen!

Aber all das ändert nichts an der Tatsache, dass - solange der Lebenunterhalt nicht sichergestellt werden kann - eine Niederlassungserlaubnis nicht möglich ist.



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von Aericura am 16.03.2010 17:12
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Das kann aber nicht sein !Er hat die Vaterschaft der Kinder anerkannt und haben auch das gemeinsame sorgerecht!!!!Wir haben nämlich auch einen Bekannten der ist Türke hat noch nie in seinem Leben offiziell gearbeitet sondern nur leistungen vom staat bezogen ist verheiratat und hatte zu dem Zeitpunkt ebenfalls 2 kinder (leibliche und hat seinen unbefristeten Aufenthalt bekommen!!!

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von imra4 am 16.03.2010 17:20
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
Naja, Du kannst natürlich Deinen Bekannten mehr glauben als uns - aber es ist tatsächlich so!

Ohne Sicherstellung des Lebensunterhaltes keine Niederlassungserlaubnis - Punkt!



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von Aericura am 16.03.2010 17:27
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>Einbürgerrungbzw. Unbefristeter Aufenthalt
na das iat ja auch "lustig" !!!Also muß sich mein Lebensgefährde auf gut Deutsch den Arsch aufreissen und bis zur Rente Arbeiten und wenn er Glück hat wird ihm Der Deutsche Pass ins grab gelegt das er unbefristet den Friedhof benutzen darf oder versteh ich das falsch!!!!

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von imra4 am 16.03.2010 20:02
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