Einbruch!! welche strafe? ??

2. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz469322-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch!! welche strafe? ??

Hallo
Es geht um einen verübenten einbruch sachlage ist so eine frau mit zwei Kindern (eins von ihren mann) wird geschlagen und baby gequält vom mann aus angst hat sie sich getrennt und ist bei einer bekannten unter gekommen. Der ehemann will keinerleih Kleidung oder sonstige dringend bedürftiges zubehör für kind und baby hergeben.
Er ist eine nacht verreist die frau bricht ins haus ein mit mehreren bekannten eine, eine von den bekannten hat die scheibe eigeschlagen um ins haus zu gelangen eine andere die rollläden hoch gedrückt alle sind ins haus gegangen haben kinder sachen gepackt und klamotten der frau dann sind alle gefahren die frau hat den mann über die kaputte scheibe in Kenntnis gesetzt. (Als die frau sich spontan im einkaufsladen getrennt hat hatte sie derzeit keinen hausschlüssel dabei sondern nur der mann/ der ihr ihren im nach hinein nicht aushändigen wollte).
Was könnte nun auf die betreffenden personen zukommen ? Die frau hat die zustimmung gegeben für die scheibe einzuschlagen die frau wohnte auch zuvor in dem haus mit mann und kinder ist aber nicht dort gemeldet da der mann amerikaner ist und dies nicht unbedingt nötig ist sie hat aber eine mieterbescheinigung
Aus angst vor Konsequenzen ist die frau mit den kindern wieder zurück gegangen da der man gesagt hat wenn sie zurück kommt wäre ,,alles gut' sie kann dort aber nicht bleiben und will wieder weg aber dann wieser er die anzeige wieder aufnehmen lassen
Danke schon mal im vorraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
ist aber nicht dort gemeldet da der mann amerikaner ist und dies nicht unbedingt nötig ist


Nach den deutschen Meldegesetzen hat man sich dort anzumelden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn die Frau dort ihren Lebensmittelpunkt hatte, hätte sie sich auch dort anmelden müssen. Ob der Mann Amerikaner (oder Eskimo oder egal was) ist, ist dafür völlig belanglos.

Zitat:
alles gut' sie kann dort aber nicht bleiben und will wieder weg aber dann wieser er die anzeige wieder aufnehmen lassen


Die deutsche Justiz macht eine Strafverfolgung eines Wohnungseinbruchdiebstahls nicht davon abhängig, ob der Geschädigte das will, oder nicht. Wenn er bereits Anzeige erstattet hat, wird die auch verfolgt. Wenn das Verfahren -warum auch immer- bereits eingestellt wurde, wird es auch nicht wieder aufgenommen, nur weil die Frau den Mann wieder verlässt. Ich vermute aber mal eher, dass er noch gar keine Anzeige erstattet hat.

Wenn die Frau gehen will, soll sie gehen. Wenn sie in der Folge ggf. von der Polizei mit der Tat konfrontiert wird, soll sie sich einen Anwalt nehmen. Dann werden sich auch die "Wohnverhältnisse" klären, denn in seine eigene Wohnung kann man rechtlich gesehen nicht einbrechen. Man kann sich rechtlich gesehen auch nicht selbst bestehlen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen