Einbruch in Kellerabteil

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zarim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch in Kellerabteil

Hallo,

ich hab mich hier mal angemeldet um einfach ein paar Meinungen zu hören...

Meine Ex-Freundin ist vor ca. 1,5 Monaten bei mir ausgezogen. Auch nach mehrmaligen Versuchen hat sie ihre Sachen nicht geholt, hat immer wieder abgesagt usw. Da sie bis heute noch meinen Schlüssel für die Wohnung, den Keller und den Briefkasten hatte, habe ich nun die Schlösser vor ein paar Tagen ausgetauscht da ich natürlich nicht möchte, dass sie weiterhin unbefugt in meine Wohnung und den Keller geht. Im Mietvertrag steht sie übrigens nicht drin, der läuft alleine auf mich. Sie ist aber noch an meiner Adresse gemeldet.

Nun hat sie mir Anfang der Woche geschrieben, dass sie heute mit einem Kumpel zusammen am Nachmittag ihre restlichen Sachen aus meinem Keller holen wird. Ich habe ihr aber mehrmals mitgeteilt, dass ich wenn dann erst Abends daheim bin aufgrund meiner Arbeit. Dass ich das Schloss gewechselt habe habe ich ihr nicht mitgeteilt, wohl aber bereits mehrere Male vorher, dass sie die Sachen gerne holen kann wenn ich dabei bin (am Ende nimmt sie noch Dinge mit die ihr nicht gehören oder so).
Als ich dann heute heimgekommen bin hat sich niemand mehr gemeldet und auf meine Nachfrage hin hieß es von ihr nur "sie habe schon alles was sie bräuchte". Das hat mich stutzig gemacht und ich bin in den Keller gegangen und siehe da: die beiden waren am Nachmittag bei mir und sind in den Keller eingebrochen und haben ihre Sachen mitgenommen. Das kaputte Schloss habe ich bei mir da sie das haben liegen lassen. Sie hat dann noch ein neues Schloss an die Kellertür gemacht und mir alle Schlüssel bis auf den des ursprünglichen Kellerschlosses (das, das ich vor ein paar Tagen dann sicherheitshalber ausgewechselt habe) in den Briefkasten geworfen. Also Wohnungs, Haustür, Briefkasten und zwei Kellerschlüssel des neuen Schlosses von ihr.

Ich würde jetzt gerne beide wegen Einbruchs anzeigen, habe aber natürlich keine Beweise da ich nicht anwesend war als es passiert ist... Habe nur das kaputte Schloss. Der E-mailverkehr und die ganzen Umstände davor und jetzt sprechen jedoch m.M.n. eine deutliche Sprache, sodass eigentlich nur die Beiden in Betracht kommen können.

Jedoch ist die Frage ob das

a) überhaupt sinnvoll ist
und
b) welche Strafe sie und/oder ihren Freund erwarten dürfte?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann!

Viele Grüße,
Zarim

-- Editiert von Zarim am 13.10.2017 23:46

-- Editiert von Zarim am 13.10.2017 23:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Zarim):
a) überhaupt sinnvoll ist
und
b) welche Strafe sie und/oder ihren Freund erwarten dürfte?


Angesichts dessen
Zitat (von Zarim):
habe aber natürlich keine Beweise

sollte man sich nicht zu viel davon versprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zarim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir würde es ansich ja auch schon reichen, dass sie einfach ein wenig "Schiss" bekommt wenn da auf einmal die Polizei vor Ihrer Tür stünde oder sie eine Anzeige ins Haus bekommt.
Hintergrund: sie wohnt jetzt wieder bei ihren Eltern und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihre Eltern das so super fänden wenn raus kommt, dass ihre Tochter bei mir eingebrochen ist...

Problem ist eben, dass sie einen Zeugen hat mit ihrem Kumpel und selbstredend alles abstreiten und anders hinbiegen wird. Am Ende wird sie mir noch die Schuld geben da ich ja ihr Zeug "eingesperrt" hätte, darauf habe ich dann sicherlich keine Lust...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Aus pädagogischen Gründen halte ich so eine Anzeige durchaus für sinnvoll! Und natürlich streiten Täter die Tat ab, ob da nun ein Beteiligter bestreitet, dass sie gemeinsam eingebrochen sind, das ist ja nun egal.
Aber man sollte schon die Polizei informieren, und das zeitnah!
Hier dürfte die Anzeige mehr Wirkung haben als jede Strafe, bei Ersttätern die jung sind ist da auch nicht wirklich viel zu erwarten.
Aber die Eltern könnten ja durchaus noch wirken.....

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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