Einbruch im Büro

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tolga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Einbruch im Büro

Hallo,

ich war mit 2 leuten an einem einbruch in einem büro als fahrer beteiligt.
aus dem büro kam nur ein laptop raus.
nach einer zeit wurde wir schon von der polizei angehalten. Ich gab zu dass ich als fahrer dabei war.
Ich bin jetzt 18 jahre alt.mit 17 hatte ich eine raubsache aber noch nie einen einbruch, ansonsten habe ich sonst nicht gemacht.
Der sachbearbeiter meinte ich müsste dafür nicht ins gefängnis.
Stimmt das ? ich brauche ihre antworten.
Danke.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

na ja, ins Gefängnis wohl nicht, aber möglicherweise in den Jugendarrest. Was gab es denn für den Raub?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tolga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

für den raub gab es 2 wochen jugendarrest ich gab dies auch sofort zu.
beim einbruch meinte der sachbearbeiter wie gesagt ich müsse dafür bestimmt sozialstunden machen oder so. Es war auch nicht die rede vom jugendarrest.
Muss man mit 18 auch noch in den arrest ?
Könnte es nicht sein dass ich sozialstunden mache ?
Ich mache sogar abitur bin in der 12 klasse.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

natürlich könnte es sein, daß Sie Sozialstunden machen, aber es kann eben auch sein, daß Sie in den Arrest müssen. Das legt der Jugendrichter fest und nicht der Sachbearbeiter. Im Übrigen kann Jugendarrest solange verhängt werden, wie man nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann - also bis 20. Und was die Schule anbelangt - da gibt es drei Möglichkeiten:
1. Sie kriegen nur WE-Arrest.
2. Arrestvollzug in den Ferien.
3. Sie gehen quasi als Freigänger in die Schule.
Wenn ich mich recht erinnere, können auch Sozialstunden UND Arrest verhängt werden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tolga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,
danke. Der sachbearbeiter hat ja auch nicht 100 prozentig gesagt dass es so ist, aber er war sich ziemlich sicher.
Er meinte beim ersten mal nicht. ich kenne auch viele andere die sowas zum ersten mal gemacht haben und im gericht waren, die mussten auch nicht ins jugendarrest.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tolga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

ich habe noch ne frage.
Kann man raub mit einbruch in den gleichen topf werfen ? Ich habe gehört raub wird viel stärker beurteilt.

Stimmt das ?

danke nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

"Ich mache sogar abitur bin in der 12 klasse.",
ist schon beeindruckend. Endlich mal ein Täter der sogar Abitur macht. Wäre der Diebstahl nicht geschehen könnte es nach einer Musterkarriere klingen. Vom Räuber zum Abiturienten klingt nach einer viel verprechenden Zukunft, aber warst du zum damaligen Zeitpunkt nicht auch Abiturient in der 11. Klasse? Du solltest rnsthalt über dein Verhalten und deine Freunde Nachdenken.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tolga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,
ja das hab ich schon überlegt. Ich werde ab jetzt für meine familie da sein und garkeine ******* mehr bauen ich bereue es auch sehr.

Ist Einbruch aber auch so schlimm wie raub ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

nein, der "Unrechtsgehalt" ist beim Raub höher. Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht richten sich aber nach dem erzieherischen Bedarf und nur bedingt nach der Tatschwere. Außerdem sollten Sie nicht vergessen, daß Sie kein Ersttäter mehr sind. Insofern können Sie sich nicht daran orientieren, was "andere Ersttäter" bekommen haben.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tolga
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

danke für ihre antworten.
Ich habe nur angst um meine zukunft habe fehler gemacht ist klar.
Würde ich denn mehr als eine woche jugendarrest dafür kriegen ?
Der anwalt von mir meinte er glaube nicht dass es mehr als eine woche wird.
Danke.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

ich kann die Zukunft auch nicht vorhersehen...Mehr als eine Woche ist eher unwahrscheinlich - mehr kann man dazu aber wirklich nicht sagen.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen