Sehr geehrte Damen und Herren,
welche rechtlichen Aspekte müssen bei Einbindung einer GEMA-freien Musiksequenz in eine Website berücksichtigt werden? Ist eine Angabe im Impressum notwendig?
as
Einbindung GEMA-freier Musiksequenz in die Website
15. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2003 | 16:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbindung GEMA-freier Musiksequenz in die Website
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Januar 2003 | 21:03
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Anke,
wenn die Musik sogar GEMA-frei ist ... alles kein Problem. Geht einfach so.
Für eine Hintergrundmusik darfst du sogar alles Nutzen was du möchtest, solange du das Musikstück auf einer Original-CD zu Hause hast und dieses z.B. in einem passwort-geschützten Verzeichnis liegt, an das nicht jeder heran kommt.
viel Spaß mit deiner Homepage ...
ruehau@web.de
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
Top Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Themen
-
57 Antworten