>Einberufung ETV durch Beirat
"auf der letzten ETV wurde beschlossen, da der Verwalter sich verständlicherweise weigerte"
Bei was weigerte sich der verwalter ?
Stand dieser beschluss auf der TO dieser ETV ?
ich seh mal folgendes problem,
per gesetz steht es nur dem verwalter zu eine ETV einzuberufen, wenn 25% der Eigentümer eine ETV wollen muß er einberufen. weigert er sich dann diese ETV einzuberufen ist der vorsitzende des beirats berechtigt die ETV einzuberufen.
das heißt, wenn euer beschluss dass der beirat eine ETV macht rechtskonform ist, was ich bezweifle, dann entscheidet auch der beirat welche tops abgehandelt werden, eine top heißt ja nicht automatisch das ihr einen beschluß fassen müßt.
mal am rande,
warum nicht unter leitung des beirats ?
warum einen neuen verwalter wählen ?
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 10.10.2008 00:26
Status: Senior (177 Beiträge)
Userwertung:
3,3
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen