>Einbehaltungsrecht des Mieters
Hallo,
Miete wurde einbehalten, weil ich keine Stellungnahme zu der Mängelanzeige abgegeben habe. Ich wollte Taten folgen lassen und habe gleich zwei Fachbetriebe (Bodenleger und Maler) angerufen, um sich mal die sog. Mängel anzuschauen und einen Kostenvoranschlag mir zu unterbreiten. Diese haben den Mieter angerufen, um einen ersten Begutachtungstermin zu erhalten. Mieter hob nicht ab, Handwerker haben auf die Mailbox gesprochen. Mieter rief mich an und meinte wieso er sich mit den Handwerkern herumschlagen müsse. Ich war der Meinung, dass Terminvorschläge nicht unbedingt über Dritte laufen müssen - würde schneller gehen. Tja, soweit zum status quo. An diesem Punkt hatte ich den Eindruck, dass es dem Mieter nicht um die Sache ging und deswegen nach dem ersten Mietausfall eine fristlose
Kündigung angedroht hatte, wenn er nicht die Miete zahlt. Jetzt ist es soweit: Fristlose
Kündigung unter Angabe von Gründen über den Anwalt ausgesprochen. Mir ging es darum über die rechtlichen Randbedingungen Klarheit zu bekommen, wenn es vor Gericht geht
von Rugova am 02.07.2009 22:21
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