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Status: Praktikant (18 Beiträge)quote:Muss nachgefragt werden. Gab es für den Mieter einen Grund?lg. clementinchen
unser Mieter hat bisher 2 Monatsmieten Mai/Juni einbehalten.
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Status: Legende (325 Beiträge)quote:Ich weis nicht recht, habe ich weiter oben was gelesen, das die Handwerker umgehend verständigt wurden und aufgrund der Reaktion des Mieters nicht zum Zuge kamen...Aber gute Idee, ich zeieg einen Mangel an, bin nicht mehr erreichbar und schon muss ich keine Miete mehr zahlen....Wie sagt man so schön:
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Mieter für den Fall, dass der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt berechtigt, neben der Mietminderung die Miete zurückzubehalten.
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Status: Legende (325 Beiträge)quote:
Und wie weit darf der Mieter die Mängelbeseitigung abblocken
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